Antrag – 1374/VII (18.03.2014)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschilderung zur Vorfahrtsgewährung an der Weißenhöher Straße/Ecke Arno-Philippsthal-Straße zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.
Begründung:
Es könnte der Eindruck entstehen, dass an dieser Stelle die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gilt.