BVV

Balzerplatz: Nach gescheiterter Vergabe – neuen Politikstil endlich umsetzen!

Nickel von Neumann

Bündnis 90 / Die Grünen fordern das Bezirksamt sowie die Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung auf – nach der gescheiterten Vergabe der Jugendfreizeiteinrichtung Balzerplatz – nun beispielhaft zu zeigen, wie ein anderer Politikstil und mehr Transparenz umgesetzt werden kann.

Nach der Wahl von Bürgermeister Stefan Komoß durch die Zählgemeinschaft von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen haben viele BürgerInnen die Hoffnung auf ein Ende der von der Linkspartei geprägten Hinterzimmerpolitik verbunden.

Für den kommenden Prozess erwarten Bündnis 90 / Die Grünen, dass bei einer möglichen Neuausschreibung die Jury so besetzt wird, dass jeder Anschein von “Parteilichkeit” oder “Befangenheit” vermieden wird. Dazu müssen alle Bezirksverordneten, die mit ihrer Stimme mit entscheiden, ihre möglich Verbindung zu Trägern, über die entschieden wird offenlegen.

Die Entscheidungskriterien müssen transparent und ausschließlich nach qualitativen Aspekten gewählt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der bestmögliche Träger für das Biesdorfer Siedlungsgebiet gefunden wird. Das Parteibuch darf dabei – anders als es in der Vergangenheit dem Anschein hatte – keine Rolle mehr spielen.

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Gestaltung zukünftiger Haushaltsberatungen

Antrag – 0256/VII (13.03.2012)

Die BVV möge beschließen:

Für zukünftige Haushaltsberatungen wird die BVV zwei Sitzungszyklen mit einem Umfang von insgesamt acht Wochen vorsehen. Der erste Zyklus bietet den notwendigen Zeitraum für eine umfassende Beratung in den Fachausschüssen. Der zweite Zyklus dient vorrangig der gemeinsamen Beratung der Fachausschüsse mit dem Hauptausschuss und der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Haushaltsplanentwurf.

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht, bei der Terminplanung des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens sicherzustellen, dass zukünftig acht Wochen für eine umfassende Beratung in den Gremien der BVV zur Verfügung stehen.
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Zur ehemaligen Jugendeinrichtung: Das Haus

kleine Anfrage “Zur ehemaligen Jugendeinrichtung: Das Haus” – KA-030/VII (16.02.2012)

Zu der o.g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:

1. Ist die ehemalige Jugendeinrichtung “Das Haus” Alt-Kaulsdorf 43 noch im Bezirkseigentum?

Die ehemalige Jugendeinrichtung „Das Haus“ Alt-Kaulsdorf 43 befindet sich nicht mehr im Eigentum des Bezirkes.

2. Wenn nicht, wann wurde es an den Immobilienfond übergeben?

Das Grundstück Alt-Kaulsdorf 43 befindet sich in Privatbesitz.

Das Grundstück wurde nicht an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übergeben, sondern aus dem Bestand des bezirklichen Finanzvermögens mittels Vollmachtverkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG veräußert. Der entsprechende Auftrag wurde am 28.03.2008 erteilt. Der neue Eigentümer wurde am 22.09.2009 im Grundbuch von Hellersdorf eingetragen.

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Arbeitsbedingungen an VHS und Musikschule verbessern

Antrag – 0215/VII (21.02.2012)

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

– dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abschluss von Tarifverträgen analog den Tarifverträgen gemäß § 12a TGV für so genannte feste freie Mitarbeiter bei Sendeanstalten angestrebt werden. Die Tarifverträge sollen u.a. Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Ankoppelung der Honorare an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst Berlin,
  • Honorarfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Mutterschutz
  • Altersvorsorge
  • Mindestbeschäftigungsumfang sowie
  • Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen.

– dass eine juristisch belastbare Grundlage für eine institutionalisierte Kooperation von Schulen und Musikschule geschaffen und durch geeignete Maßnahmen sicher gestellt wird, dass bei Abschluss von Tarifverträgen die beteiligten Dozentinnen und Dozenten nicht benachteiligt werden,

– dass die Empfehlungen des Abschlussberichts der Kommission Berliner Volkshochschulen und Berliner Musikschulen vom Juli 2009 umgesetzt werden.
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