Zu Baumfällungen in der Gülzower Straße

0274/VII

Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

 

  1. Welche Gründe liegen für die Baumfällungen in der Gülzower Straße vor?

Für das Grundstück Gülzower Str. 76 – 102 wurde eine Ausnahmegenehmigung wegen Fäulnis und Rissen im Bereich der Veredelungen zur Fällung von drei geschützten Kugel-Robinien erteilt. Weitere gefällte Bäume der Art unterlagen nicht der Baumschutzverordnung, eine Begründung war daher nicht erforderlich.

 

Für eine ebenfalls zur Fällung beantragte Robinie wurde aufgrund von Schäden im Astbereich die Genehmigung zur Kronenreduzierung erteilt, diese wurde ausgeführt.

 

Weitere Ausnahmegenehmigungen wurden zum Fällen von 17 Bäumen (Ahorn und Pappel), mit Standorten im Innenhof, in der Nähe des westlichen Parkplatzes und entlang des Wernergrabens aufgrund von Schäden im Wurzel- und Kronenbereich sowie teilweise aufgrund der Behinderung der Freileitung erteilt. Für vier weitere Pappeln wurde die beantragte Fällung versagt, nur Schnittmaßnahmen an den Baumkronen wurden zugelassen. Von einer weiteren mehrstämmigen Pappel, deren Stämmlinge sich im weiteren Wuchs gegenseitig beeinträchtigten, durften zwei davon entfernt, beim verbleibenden Stämmling die Krone reduziert werden, um die weitere Entwicklung des Baumes zu fördern.

 

2. Wer erteilte die Genehmigungen dafür?

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf erteilte die Genehmigungen.

 

 

 

Christian Gräff

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