Mit einem Bündnisgrünen Antrag haben wir das Bezirksamt ersucht, schnellstmöglich die durch den Senat im Mai 2016 zugesagte zusätzliche Personalstelle zur Erfüllung der bezirklichen neuen Aufgaben im Rahmen des im April 2016 in Kraft getretenen Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln – Gesetz zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin) bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen.
Das Berliner Energiewendegesetz wurde am 17. März 2016 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin fraktionsübergreifend beschlossen und trat mit dem 6. April 2016 in Kraft. Die Bezirke sind darin als Teil der Berliner Verwaltung in ihrer Vorbildfunktion definitiv zu entsprechenden Maßnahmen zur Reduktion der Kohlendioxidemission verpflichtet worden. Insbesondere sind die Eröffnungsbilanz, bzw. CO2 –Fußabdruck, energieeffiziente Nutzung der öffentlichen Liegenschaften, Senkung des Kraftstoffverbrauchs, Vorgaben zum Strombezug, Ausbau, vermehrte Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, sowie Energiemanagement genannt. weiterlesen »