Bündnis 90/Die Grünen fordern das Bezirksamt auf ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen in Marzahn-Hellersdorf umzusetzen. Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung lehnen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen ab. Zu Recht! Gemeinsam mit Tierschützern fordern wir seit langem ein Haltungsverbot bestimmter wildlebender, nicht domestizierter Tierarten im Zirkus. Dadurch würde nicht nur der Tierschutz deutlich gestärkt, sondern auch der praktische Vollzug erleichtert.
In Ländern wie Österreich, Großbritannien oder Bulgarien ist die Wildtierhaltung in Zirkussen bereits seit Jahren verboten. Wir wollen die Qual der Wildtiere im Zirkus auch bei uns beenden. Die BVVen der Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick haben in den Jahren 2015 und 2016 einem Verbot zugestimmt. In Lichtenberg liegt ebenfalls ein Antrag zur Beschlussfassung vor.
Elefanten, die einen Kopfstand machen oder Bären, die Fahrrad fahren – das ist Tierquälerei und muss endlich der Vergangenheit angehören. Wilde Tiere haben im Zirkus nichts zu suchen. Sie werden häufig in viel zu kleinen Gehegen und Käfigen gehalten und leiden unter den Transportbedingungen. Und, keine Sorge vor Langeweile – es gibt Zirkusunternehmen, die allein durch ihre Akrobaten und Showeinlagen überzeugen.
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Zirkussen, die wildlebende Tierarten, beispielsweise Affen, Großkatzen, Kamele, Elefanten und Bären, vorführen oder zur Schau stellen, im Bezirk keine öffentlichen Stellplätze mehr zur Verfügung zu stellen.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, die privaten Besitzerinnen und Besitzer von in Frage kommenden Grundstücken darüber zu informieren und sich bei ihnen dafür einzusetzen, dass Zirkusse mit Wildtieren zukünftig nicht mehr auf diesen Grundstücken gastieren dürfen.
Begründung:
Die Bundestierärztekammer hatte bereits im Jahre 2010 ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen gefordert. In 17 europäischen Staaten ist das Vorführen von wildlebenden Tierarten verboten bzw. stark eingeschränkt. Die BVVen der Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick haben in den Jahren 2015 und 2016 einem Verbot zugestimmt. In Lichtenberg liegt ein Antrag zur Beschlussfassung vor.
Die „Kunststücke“, die die Tiere zeigen, sind nicht arttypisch und werden mit quälenden Methoden eingeübt. Die Unterbringung in oft zu engen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die mit Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen und Krankheiten der Tiere. Eine ständige tierärztliche Betreuung ist durch die wechselnden Gastspielorte kaum gewährleistet.
Quelle: Drucksache – 0179/VIII.



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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
Beide Fraktionen fordern: Die Vorlage muss zurückgezogen, der BVV vorgelegt und veröffentlicht werden. Das Bebauungsplanverfahren ist mit allen Einwendungen ordentlich abzuschließen – und die Entscheidung trifft das neu gewählte Bezirksamt mit der BVV.
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