Jugend

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität für Kinder- und Jugendliche in unserem Bezirk. Ihre Angebote müssen immer wieder überprüft und der Nachfrage angepasst werden. Wir halten es für geboten, alle Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk durch unterschiedliche Freie Träger betreiben zu lassen.

Zum Übergang von KITA zur Schule

In einer kleinen Anfrage (KA-070/VII) haben wir das Bezirksamt zum Thema Übergang von KITA zur Schule befragt. Wir wollten wissen, wie viele Kita’s im Bezirk Kooperationsverträge mit Schulen haben und in wie weit die Zusammenarbeit von Kita’s und Schulen auch ohne Kooperationsverträge funktioniert.

Mit Stand des Kita – und Schuljahres 2011/2012 sind dem Jugendamt Kooperationsvereinbarungen zur verbindlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen 44 Kindertagesstätten und 26 Grundschulen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf bekannt. Seit 2005 arbeitet die bezirkliche Arbeitsgruppe “Übergang Kita-Schule” an der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten. Primäres Ziel ist, den Übergang von der Kita zur Grundschule so zu gestalten, dass alle wesentlichen und wichtigen Informationen über die Entwicklung des Kindes die Vorbereitung eines individuellen und förderlichen Umfeldes in der Schule ermöglicht. Im Begreifen um diese zentrale Aufgabe wurde bereits 2005 eine Handreichung zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule erarbeitet und dient als Handlungsleitfaden für alle Einrichtungen des Bezirkes. Dieser Handlungsleitfaden zeigt konkret und praxisnah Möglichkeiten und Formen von Kooperation auf.
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Wiedereinberufung einer Spielplatzkommission

Antrag – 0387/VII (05.06.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Wiedereinberufung der Spielplatzkommission folgende Aspekte und Schwerpunkte mit aufzunehmen und zu bearbeiten:

  • Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer in die Erarbeitung und Planung
  • Verfahrensweise zur Prioritätensetzung
  • Altersgerechte und altersdifferenzierte Angebote
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Trägern privater Spielplätze
  • Einbeziehung der Schulhöfe
  • Gestaltung der Spielplätze nach neuen pädagogischen Erkenntnissen und Methoden
  • Geschlechtergerechte Gestaltung der Spielplätze, die sowohl die Belange von Jungen als auch Mädchen beinhaltet
  • Beteiligung der BVV und anderer Gremien, wie Bezirksschulbeirat, Bezirkselternbeirat Kita, nicht nur durch eine/n Vertreter/in

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Zu Baumängeln der Jugendfreizeiteinrichtung Balzerplatz

Bei der Vorstellung des Gebäudes der neuen Jugendfreizeiteinrichtung mit generationenübergreifenden Angeboten durch die Jugendstadträtin am Balzerplatz fielen auch Laien Baumängel auf. Mit einer großen Anfrage (0319/VII) wollten wir von Bezirksamt die Hintergründe erfahren.

Es wurden zum Zeitpunkt der Übergabe von den zuständigen Fachleuten keine Baumängel festgestellt und auch bis heute keine angezeigt. Sollte es Hinweise auf tatsächliche Mängel geben, wäre es hilfreich diese konkret zu benennen. Sofern der vor 4 Wochen noch vorhanden gewesene Schleier auf dem Sichtmauerwerk gemeint ist, stellt dieser keinen baulichen Mangel dar, sondern einen durch Winterbau begründeten mineralischer Schleier, der durch Reinigung zu entfernen ist. Dies ist größtenteils bereits erfolgt.
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Was lange währt, wird endlich gut – Jugendliche und Erwachsene am Balzer Platz

Nickel von Neumann

Seit fast zwei Jahrzehnten setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für die Errichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in Biesdorf-Süd ein. Ich erinnere mich z.B. an meinen Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung im August 1996! Seitdem ist viel Wasser die Wuhle hinunter gelaufen. Und trotzdem steht nun endlich das Gebäude am Balzer Platz. Am 28. März 2012 konnte ich mit vielen Biesdorfer Bürgerinnen und Bürgern das neue Gebäude besichtigen.

Weil die politische Durchsetzung, die Planungen und die Finanzierung so viel Zeit brauchten, haben sich inzwischen die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger verändert. Ich hörte aus meinen Gesprächen vor Ort wie stark man sich auch Angebote für ältere Menschen in diesem Gebäude wünscht. Diese Wünsche werden nun berücksichtigt, aber dabei hängt fast alles an dem auszuwählenden Freien Träger, der die Einrichtung betreiben und mit Leben füllen soll. Wie man der Presse entnehmen konnte, macht sich die BVV diesen Auswahlprozess nicht einfach. Ein erster Vorschlag wurde von der Mehrheit in der BVV am 22. März abgelehnt.

Nun hat die BVV ein neues Interessenbekundungsverfahren in Gang gesetzt und bei dieser Ausschreibung die Interessen der Biesdorfer Bürgerinnen und Bürger noch stärker betont. Noch in diesem Jahr werden sich Jugendliche und Erwachsene im Gebäude am Balzer Platz begegnen.
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Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Übertragung der Nutzung und des Betriebs der Jugendfreizeiteinrichtung mit generationsübergreifenden Angeboten am Balzerplatz

Antrag – 0289/VII (17.04.2012)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Übertragung der Nutzung und des Betriebs der Jugendfreizeiteinrichtung mit generationsübergreifenden Angeboten, Köpenicker Straße 184, 12683 Berlin, unverzüglich neu auszuschreiben.

Dabei soll von den Bewerberinnen und Bewerbern neben einem fachlichen auch ein Finanzkonzept über mindestens drei Jahre zum Betrieb der Einrichtung vorgelegt werden. Bei den fachlichen Darlegungen ist insbesondere auf die Arbeit für Familien und generationenübergreifende Angebote Wert zu legen.
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Balzerplatz: Nach gescheiterter Vergabe – neuen Politikstil endlich umsetzen!

Nickel von Neumann

Bündnis 90 / Die Grünen fordern das Bezirksamt sowie die Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung auf – nach der gescheiterten Vergabe der Jugendfreizeiteinrichtung Balzerplatz – nun beispielhaft zu zeigen, wie ein anderer Politikstil und mehr Transparenz umgesetzt werden kann.

Nach der Wahl von Bürgermeister Stefan Komoß durch die Zählgemeinschaft von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen haben viele BürgerInnen die Hoffnung auf ein Ende der von der Linkspartei geprägten Hinterzimmerpolitik verbunden.

Für den kommenden Prozess erwarten Bündnis 90 / Die Grünen, dass bei einer möglichen Neuausschreibung die Jury so besetzt wird, dass jeder Anschein von “Parteilichkeit” oder “Befangenheit” vermieden wird. Dazu müssen alle Bezirksverordneten, die mit ihrer Stimme mit entscheiden, ihre möglich Verbindung zu Trägern, über die entschieden wird offenlegen.

Die Entscheidungskriterien müssen transparent und ausschließlich nach qualitativen Aspekten gewählt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass der bestmögliche Träger für das Biesdorfer Siedlungsgebiet gefunden wird. Das Parteibuch darf dabei – anders als es in der Vergangenheit dem Anschein hatte – keine Rolle mehr spielen.

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Zur ehemaligen Jugendeinrichtung: Das Haus

kleine Anfrage “Zur ehemaligen Jugendeinrichtung: Das Haus” – KA-030/VII (16.02.2012)

Zu der o.g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:

1. Ist die ehemalige Jugendeinrichtung “Das Haus” Alt-Kaulsdorf 43 noch im Bezirkseigentum?

Die ehemalige Jugendeinrichtung „Das Haus“ Alt-Kaulsdorf 43 befindet sich nicht mehr im Eigentum des Bezirkes.

2. Wenn nicht, wann wurde es an den Immobilienfond übergeben?

Das Grundstück Alt-Kaulsdorf 43 befindet sich in Privatbesitz.

Das Grundstück wurde nicht an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übergeben, sondern aus dem Bestand des bezirklichen Finanzvermögens mittels Vollmachtverkaufs durch die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG veräußert. Der entsprechende Auftrag wurde am 28.03.2008 erteilt. Der neue Eigentümer wurde am 22.09.2009 im Grundbuch von Hellersdorf eingetragen.

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Wieder Musikschule und Jugendsinfonieorchester

Drs. 2332/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, endlich, nach dem „Runden Tisch“ am 6. Juni 2011, den entsprechenden Zusagen und den Aussagen des Bezirksamtes in der Sitzung der BVV am 23. Juni 2011 die Grundlagen für die weitere Arbeit des Orchesters zu gewährleisten und umzusetzen.
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