Asylsuchende müssen sich in Deutschland der „Residenzpflicht“ beugen.
Das bedeutet, dass sie sich ohne „Urlaubsschein“ nur innerhalb eines Landkreises bewegen dürfen. In Berlin wurde diese Residenzpflicht ein wenig gelockert. In Berlin geduldete Flüchtlinge und AsylbewerberInnen dürfen nun auch „vorübergehend“ nach Brandenburg. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, doch noch lange nicht genug!
Die Residenzpflicht gehört ganz abgeschafft! Sie ist eines der am lautesten kritisieren Schikaneinstrumente des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes. Die Bewilligung eines „Urlaubsscheins“ einem demütigenden Antragsverfahren verbunden, die Entscheidung darüber willkürlich. Dabei ist die Begründung für die angebliche Notwendigkeit fadenscheinig: der/die AsylbewerberIn solle für die Behörden erreichbar sein. Schwerwiegende Argumente gibt es nicht, sind jedoch auch nicht zu erwarten, wurde die Residenzpflicht doch als „Abschreckungsmaßnahme“ eingeführt.
Indem sie AsylbewerberInnen und Geduldete kriminalisiert wenn sie sich, wie eigentlich im Grundgesetz „garantiert“, innerhalb Deutschlands bewegen, erschafft die Residenzpflicht Abschiebegründe selbst. Sie ist menschenverachtend und Ausdruck institutionalisierten Rassismusses. Eine Lockerung in Berlin-Brandenburg ist deshalb der richtige Schritt – zu einer längst überfälligen bundesweiten Abschaffung!
Links:
http://www.residenzpflicht.info/
“Mehr Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg schaffen” – Mitteilung vom Senat vom 27.08.10
Wir müssen den Sozialstaatsauftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes ernstnehmen und erfüllen. Das Grundgesetz fordert, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Niemandem darf also das sozio-kulturelle Existenzminimum verweigert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Ungewöhnlich schnell, bis zum 31.12. diesen Jahres, muss Schwarz-Gelb die Rechtslage ändern. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, eine sachgerechte Orientierung bei der Ermittlung der Regelsätze an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei in keiner Weise erfolgt. Vielmehr seien in intransparenter Weise Abschläge und Ausklammerungen bestimmter Bedarfe erfolgt. Die Orientierung am Rentenwert bei der Erhöhung der Regelsätze sei nicht sachgerecht. Bei der Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene moniert das Bundesverfassungsgericht gar einen “völligen Ermittlungsausfall” und “eine freihändige Setzung”. Auch die fehlende Berücksichtigung atypischer und laufender Bedarfe moniert das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz und hält hier eine sofortige Abhilfe zu Lasten des Bundes für notwendig.
Die Ergebnisse des neuen
Im Bereich häuslicher Gewalt wurde durch den Platzverweis von Gewalttätern für die betroffenen Frauen bereits viel erreicht. Oft vergessen wird, dass in zahlreichen Fällen von häuslicher Gewalt auch Kinder fast immer in irgendeiner Art und Weise betroffen sind. Sie werden häufig selbst zu Opfern, aber vielfach auch zu Zeugen: “Manchmal ging ich nicht zur Schule, weil ich Angst hatte, meine Mutter zu Hause allein zu lassen” – so die Aussage eines betroffenen Kindes.
Ramona Pop, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin, und Elfi Jantzen, familienpolitische Sprecherin, erklären zum geplanten Kita-Stufenplan der rot-roten Koalition:
