Wir müssen den Sozialstaatsauftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes ernstnehmen und erfüllen. Das Grundgesetz fordert, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Niemandem darf also das sozio-kulturelle Existenzminimum verweigert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Ungewöhnlich schnell, bis zum 31.12. diesen Jahres, muss Schwarz-Gelb die Rechtslage ändern. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, eine sachgerechte Orientierung bei der Ermittlung der Regelsätze an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei in keiner Weise erfolgt. Vielmehr seien in intransparenter Weise Abschläge und Ausklammerungen bestimmter Bedarfe erfolgt. Die Orientierung am Rentenwert bei der Erhöhung der Regelsätze sei nicht sachgerecht. Bei der Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene moniert das Bundesverfassungsgericht gar einen “völligen Ermittlungsausfall” und “eine freihändige Setzung”. Auch die fehlende Berücksichtigung atypischer und laufender Bedarfe moniert das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz und hält hier eine sofortige Abhilfe zu Lasten des Bundes für notwendig.
Sofort helfen
Schwarz-Gelb muss sofort Abhilfe schaffen und den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen, wie wir Grüne und alle anerkannten Sozialverbände es schon seit Jahren fordern. Außerdem bedarf es einer wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Ermittlung eigenständiger Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Das bisherige System, nach dem Kinder und Jugendliche nur Abschläge der Regelsätze für Erwachsene erhalten, ist nicht sachgerecht. Babys brauchen Windeln, Kinder brauchen Schulhefte. Sie benötigen allerdings weder Tabak noch Alkohol. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Wohlfahrtsverbände gehen davon aus, dass die Regelsätze zwischen 280 Euro für kleine Kinder und 360 Euro für Jugendliche liegen müssen, wie eine Expertise aus dem Jahr 2009 gezeigt hat.
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