Senat schiebt Renaturierung der Wuhle auf die lange Bank

    Die Renaturierung der Wuhle soll frühestens 2009 weiter geführt werden. Dies geht aus einer Antwort des Senates auf eine Anfrage hervor. Obwohl der der Senat zugibt , dass mit den bisher geplanten und durchgeführten Maßnahmen die EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt ist, sollen bis 2009 keine weiteren Planungen erfolgen.

    „Bündnis 90/Die Grünen werden sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Wir erwarten, dass die Planungen weitergeführt werden. Damit erst 2009 zu beginnen, hieße wieder jahrelangen Stillstand in Kauf zu nehmen – und das haben wir lange genug erlebt“, so Stefan Ziller, naturschutzpolitischer Sprecher der Bündnisgrünen im Berliner Abgeordnetenhaus.

    Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass bis zum Jahre 2015 alle Gewässer in einem „guter Zustand” sind. Die Naturschutzverbände haben mehrfach Vorschläge zur Renaturierung der Wuhle vorgelegt. Diese sollten vom Senat und vom Bezirk endlich sorgfältig geprüft werden. Schon vor der Abschaltung des Klärwerkes Falkenberg im Jahr 2003, warnten die Verbände vor dem Austrocknen großer Teile der Wuhle. Damals wurden diese Warnungen von Senat und Bezirksamt lange ignoriert. Das darf sich jetzt nicht wiederholen.

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    Mittagessen für alle Kinder garantieren

    Die Schulverpflegung ist ein integraler Bestandteil einer guten und gesunden Ganztagsschule. Kein Kind darf abhängig vom Geldbeutel der Eltern von diesem Essen ausgeschlossen werden.

    Die Realität sieht leider anders aus: In Berlin lebt jedes dritte Kind unter 15 Jahren in Armut, das sind rund 200 000 Kinder. Immer mehr Schulen klagen, dass Kinder ohne Frühstück kommen. Die Berliner Tafel allein versorgt 3.000 bis 4.000 Kinder mit Essen, und Schulen in benachteiligten Gebieten werden von der Tafel Frühstücksbeutel für 20 Cent angeboten.

    Der Senat muss sicher stellen, dass alle Kinder in gebundenen Ganztagsschulen ein vernünftiges Mittagessen erhalten.

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    Senat stellt klar – Elsensee ist nach §26a zu schützen

    Der Elsensee steht nach §26a des Berliner Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Dies hat der Senat in einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller klargestellt. Damit wird die Argumentation des Bezirksamtes widerlegt, welches dies im letzten Ausschuss bei der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Frage gestellt hat. “Wir freuen uns über diese Klarstellung, und sind zuversichtlich das am Elsensee entstandene wertvolle Biotop weiterhin erhalten zu können”, so Stefan Ziller, Sprecher für Naturschutz der Berliner BündnisGrünen.

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    Senat stellt klar – Elsensee ist nach §26a zu schützen

    Der Elsensee steht nach §26a des Berliner Landesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Dies hat der Senat in einer kleinen Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller klargestellt. Damit wird die Argumentation des Bezirksamtes widerlegt, welches dies im letzten Ausschuss bei der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit in Frage gestellt hat. “Wir freuen uns über diese Klarstellung, und sind zuversichtlich das am Elsensee entstandene wertvolle Biotop weiterhin erhalten zu können”, so Stefan Ziller, Sprecher für Naturschutz der Berliner BündnisGrünen.

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    Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades

    Antrag – 308/VI (18.04.2007)

    Die BVV möge beschließen:

    Dem BA wird empfohlen sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass aus den 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder der entsprechende Anteil für die Sanierung des Wernerbades dem Bezirk zur Verfügung gestellt wird.

    Gleichzeitig wird das BA ersucht, eine Planung für die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades bis zur Sitzung der BVV im Juni 2007 vorzulegen.

    Begründung:

    Nach dem GSG-Verkauf stehen 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder zur Verfügung. Die Sanierung und Wiedereröffnung des Wernerbades hat damit nun eine Realisierungschance. Diese sollte der Bezirk umgehend nutzen.

    Begründung der Dringlichkeit:

    Die Mittel stehen zur Verfügung und es sollte nicht unnötig Zeit die Beantragung und konkrete Planung verstreichen.

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