Integrationsgarten auf der IGA 2017

    Zur IIGA 2017GA 2017 regen wir mit einem Antrag dazu an, die Planungen um einen Baustein “Integrationsgarten“ zum gemeinsamen Gärtnern von Anwohnerinnen und Anwohnern und Flüchtlingen aus dem Bezirk zu erweitern (DS 1885/VII). Die von der BVV verabschiedeten Leitlinien beinhalten vor allem auch den Aspekt, dass die IGA 2017 über die tatsächliche Dauer der Gartenschau hinaus innovative und partizipative Wirkung, auf die Dauer insbesondere für die Bewohnerinnen und Anwohner des Bezirks haben soll.

    Das gemeinsame Arbeiten in der Natur mit Menschen aus verschiedenen Traditionen und Kulturbereichen hat sich in den Interkulturellen Gärten in verschiedenen Bezirken Berlins als eine verbindende, fruchtbare Aktion gezeigt. Mit dem vorgeschlagenen Integrationsgarten könnte ein wichtiger Baustein für eine lebendige Willkommenskultur im Bezirk Marzahn-Hellersdorf umgesetzt werden.

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    Sanierung des Rathauses Marzahn

    Rathaus MarzahnMit einer Kleinen Anfrage haben wir uns beim Bezirksamt über den Planungsstand der Sanierung des Alten Rathauses am Helene-Weigel-Platz  erkundigt (KA-438/VII). Ob und wann es zu einem Umzug des Bürodienstgebäudes in die Premnitzer Str. 11/13 aufgrund der geplanten Rekonstruktionsarbeiten kommen soll, steht noch nicht fest, wahrscheinlich nicht vor 2016.

    Unsere Fragen an das Bezirksamt und die Beantwortung:

    Frage 1: Wann beginnt die Rekonstruktion des Verwaltungsgebäudes Rathaus Marzahn?
    Einen Zeitpunkt für den Beginn der Sanierung des Bürodienstgebäudes Helene-Weigel-Platz 8 kann das Bezirksamt zurzeit nicht benennen. Die BIM ermittelt derzeit die notwendigen Sanierungskosten. Sobald diese bekannt sind, muss sich das Gesamtkonzept, deren Teil auch die Sanierung des alten Rathauses Marzahn ist, insgesamt als wirtschaftlich erweisen. Dies bedeutet, dass eine Sanierung des Rathauses Marzahn und eine Aufgabe des Dienstgebäudes Premnitzer Straße 11/13 sowohl machbar ist, als auch insgesamt für den Landeshaushalt eine finanzielle Ersparnis im Verhältnis zur jetzigen Planung des Landes erbringen muss. Eine Ersparnis kann jedoch nur über den Wegfall von Mietkosten für das Land erbracht werden, die wegen der landeseigenen Nutzung des Gebäudes Premnitzer Straße 11/13 durch das Land an anderer Stelle entfallen. Ob dies gelingt ist derzeit noch nicht ersichtlich.

    Frage 2: Wie weit sind die Verhandlungen mit der BIM gediehen?
    Die BIM GmbH hat die Einpassungsplanung zur Standortverdichtung mit externen Dienstleistern abgeschlossen. Derzeit erfolgt noch die Planung des Zwischenumzuges zum Helene-Weigel-Platz sowie die Vorbereitung der Hauptausschussvorlage.
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    Wernersee in Mahlsdorf

    Der Wernersee ist gerettet, die Grünfläche noch nicht

    Seit 12 Jahren ist das Wernerbad als Bad unwiderruflich geschlossen. Leider ist der größere Teil des Geländes vom Bezirk an die Berliner Bäderbetriebe übertragen worden. Dies bedeutet, dass die Berliner Bäderbetriebe das Gelände vermarkten können. Allerdings hat der Bezirk über einen Bebauungsplan die Möglichkeit, strenge Auflagen zu erteilen. Immerhin handelt es sich nach dem aktuellen Berliner Flächennutzungsplan (FNP) um eine geschütze Grünfläche. Der Wernersee selbst ist inzwischen gerettet. Er ist auf unsere Initiative in die Berliner Gewässerliste eingetragen und wird in absehbarer Zeit sogar renaturiert. Die Maßnahme wird als Ausgleichs- und Ersatzmassnahme durch die Berliner Wasserbetriebe finanziert.
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    Gemeinbedarfsflächen sichern

    MahldorfIn Mahlsdorf und Kaulsdorf fehlen Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen und ein BürgerInnenhaus. Dies liegt auch daran, dass es kaum Grundstücke im Besitz der Öffentlichen Hand mehr gibt.
    Leider lassen die aktuellen Bebauungspläne aus dem Bezirksamt keine Besserung dieses Zustandes erkennen. Dabei wäre dies der erste Schritt, um perspektivisch Grundstücksflächen für die öffentliche Hand zu sichern. Deshalb rief der Bezirksverordnete, Nickel von Neumann, mit der DS 1840/VII das Bezirksamt dazu auf, die dringend benötigten Gemeinbedarfsflächen in den aktuellen Bebauungsplänen zu sichern. In diesem Fall im Bebauungsplan 10 -80 (Mahlsdorf).

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    Kreisverbandssitzungen im April

    rp_kgs-150x150-150x150.jpgWir laden dich ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, dem 13.04.2015 um 18 Uhr ein.

    Wir werden uns am 13.4. mit der Situation geflüchteter Menschen in unserem Bezirk beschäftigen. Martina Wohlrabe,  die Leiterin der Flüchtlingsunterkunft in der Carola-Neher-Str., wird an diesem Abend bei uns zu Gast sein.

    Aufgrund der Osterfeiertage entfällt unser zweiter Sitzungstermin im April. Bündnis 90/ Die Grünen Marzahn-Hellersdorf wünschen frohe Ostern.

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    Bebauungsplan Porta: Gigantischer Möbelmarkt für Mahlsdorf?

    In Mahlsdorf soll eine neuer gigantischer Möbelmarkt (Porta) entstehen. Wir haben das Bezirksamt zum Stand des Bebauungsplanes befragt (KA-430/VII). Wie verträgt sich die Einrichtung eines Möbelmarktes mit den anderen angrenzenden Bebauungsplänen (Theodorpark, Apfelgarten)? Welche Folgen hat dieser gigantische Bau für Flora und Fauna und das Stadtklima (Frischluftschneisen)? Wann erfolgt die Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit?

    “Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wurde bisher noch nicht durchgeführt. Mit der Durchführung ist frühestens im III. Quartal 2015 zu rechnen.”

    Unsere Fragen an das Bezirksamt und die Beantwortung:

    Frage 1: Wie weit ist der Stand des Bebauungsplanes?
    Am 17.02.2015 hat das Bezirksamt mit den BA-Beschlüssen Nr. 0883/IV und 0886/IV die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Beide Vorlagen wurden auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung am 10.03.15 beraten und zur Kenntnis genommen. Derzeitig wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB vorbereitet.

    Frage 2: Wie verträgt sich die Einrichtung eines Möbelmarktes mit den anderen angrenzenden Bebauungsplänen (Theodorpark, Apfelgarten)?
    Entsprechend dem derzeitigen Stand der vorliegenden Gutachten sind durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes 10-72-1VE keine unzumutbaren negativen Auswirkungen auf die südlich und östlich angrenzenden Wohngebiete zu erwarten.
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