Lisa Paus (MdB) zur Einführung des Elektroautos Nissan Leaf
Deutschland verpasst den Anschluss ins Zeitalter der Elektromobilität. In den USA, Dänemark, den Niederlanden, Portugal und Großbritannien sind die Vorbestellungen für den Nissan Leaf, das erste massengefertigte Elektroauto der Golfklasse, erfolgreich angelaufen. In Deutschland wird man noch lange warten müssen, bis dieses und andere Elektroautos angeboten werden. Der Grund ist die mangelnde Förderung in Deutschland. Während 17 Länder in Europa, die USA, China und Japan bereits umfangreiche Kaufprämien beschlossen haben, weigert sich die Bundesregierung einen Markt für den angestrebten Leitmarkt Elektromobilität zu schaffen – und das geht in den Anfangsjahren nur mit einer Kaufprämie, die sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegt, wie sie in den Konkurrenzmärkten gezahlt werden.
Wir wollen Elektroautos und andere Fahrzeuge, die weniger als 60 g/km CO2 ausstoßen nach französischem Vorbild mit 5.000 Euro fördern, und zwar ohne dass dafür im Bundeshaushalt ein Cent zur Verfügung gestellt werden muss. Die Förderung könnte im Rahmen der Kfz-Steuer als Barprämie gezahlt werden, finanziert aus Aufschlägen auf besonders spritschluckende Geländewagen oder Luxusautos.
Klar ist für uns, dass der Strom für Elektroautos aus erneuerbaren Energien stammen muss. Außerdem ist Elektromobilität für uns mehr als nur Elektroautos. Pedelecs und E-Bikes, Elektro-Roller, Plug-In-Hybride, Elektro-Transporter und Hybridbusse gehören für uns genauso in eine umfassende Strategie für die Elektromobilität wie der weitere Ausbau der elektrifizierten Bahn mit Ökostrom, wie wir es in unserem Antrag: Mit grüner Elektromobilität ins postfossile Zeitalter (Drs. 17/1164) fordern.

Vor kurzem wurde die bündnisgrüne Fraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf von
PRESSEMITTEILUNG der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus – Berlin Ramona Pop und Volker Ratzmann, Fraktionsvorsitzende, sagen zu der Entscheidung der SPD-Fraktion zum Börsengang der GSW:
Wir müssen den Sozialstaatsauftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes ernstnehmen und erfüllen. Das Grundgesetz fordert, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Niemandem darf also das sozio-kulturelle Existenzminimum verweigert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben. Ungewöhnlich schnell, bis zum 31.12. diesen Jahres, muss Schwarz-Gelb die Rechtslage ändern. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, eine sachgerechte Orientierung bei der Ermittlung der Regelsätze an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei in keiner Weise erfolgt. Vielmehr seien in intransparenter Weise Abschläge und Ausklammerungen bestimmter Bedarfe erfolgt. Die Orientierung am Rentenwert bei der Erhöhung der Regelsätze sei nicht sachgerecht. Bei der Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene moniert das Bundesverfassungsgericht gar einen “völligen Ermittlungsausfall” und “eine freihändige Setzung”. Auch die fehlende Berücksichtigung atypischer und laufender Bedarfe moniert das Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz und hält hier eine sofortige Abhilfe zu Lasten des Bundes für notwendig.
