Antrag – 0549/VII (15.10.2012)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Areal des eingeleiteten Bebauungsplanes XXIII-3-2VE für jeden einzelnen Baum, der unter die Baumschutzverordnung fällt, ein Baumgutachten erstellen zu lassen.
Begründung:
Der Baumbestand ist beachtlich und er muss erfasst werden, damit bei dem umfangreichen Bauvorhaben wertvolle Bäume erhalten werden und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen korrekt bestimmt und von der BVV auch kontrolliert werden können.