Es reicht für alle

Zur Lichterkette gegen Armut und Ausgrenzung und für eine menschenwürdige Zukunft (am 18.09. um 20 Uhr entlang der Mehrower Allee) erklären BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marzahn-Hellersdorf:

In einer Stadt, wie Berlin, in der immer mehr Menschen von Armut betroffen sind, dürfen wir nicht zuschauen wie die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird. Die Bundesregierung treibt diese Entwicklung mit ihrem Sparpaket weiter kräftig voran, indem sie vor der Wirtschaft einknickt und stattdessen die Einschnitte bei den Schwächsten vornimmt.

Die Betroffenen leiden nicht nur unter Armut, hinzu kommt die soziale Ausgrenzung, die damit einhergeht, denn sie haben meist kein politisches Sprachrohr und keine Lobby.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN verstehen sich als Partei, die sich für Chancengleichheit und für eine Grundsicherung, die echte Teilhabechancen durch die Gewährung eines sozio-kulturellen Existenzminimums bietet. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Aktion und schließen uns der Forderung nach einer Reform der Sozialsysteme an.

Im Rahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung veranstaltet der “Runde Tisch Marzahn-Hellersdorf gegen Armut und Ausgrenzung, für ein bedingungsloses Grundeinkommen” am 18.09. eine Lichterkette. Mit “Denkzetteln”, auf denen die Teilnehmenden ihre Wünsche niederschreiben können, wird ein Zeichen gegen Armut gesetzt. “Unser Zeichen soll an diesem Abend weit über Marzahn-Hellersdorf hinaus leuchten, denn Armut gilt es überall zu bekämpfen”, sagt Ernst-Gottfried Buntrock, bündnisgrüner Teilnehmer des Runden Tischs.

Ab 19:30 Uhr werden sich auf der Mehrower Allee KünstlerInnengruppen präsentieren und ab 20 Uhr beginnt die eigentliche Lichterkette.

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Zur Energiebeauftragten

Anfrage 1894/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 1161/VI (vgl. a. Drs. 702/VI)?

Eine Besetzung der Stelle des Energiebeauftragten aus dem Personalbestand des Fachbereiches ImBau konnte aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bisher nicht erfolgen. Die deutlich erhöhte Arbeitsbelastung resultiert im Wesentlichen aus den zusätzlichen Bauherrenleistungen für die Maßnahmen der Konjunkturprogramme I und II sowie immer mehr an Umfang zunehmenden ZIS-Maßnahmen.
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Zum Wernerbad

mündliche Anfrage – 1901/VI (24.08.2010)

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie hält es das Bezirksamt mit einer demokratischen Information und Beteiligung der BVV, wenn es wenige Tage nach dem Eintritt in die Sommerpause die Aufgabe des Wernerbades bekannt gibt?

Zur zügigen und zeitnahen Klärung offener Fragen hinsichtlich der Nachnutzung des Wernerbades wurde unter Federführung der Bezirksbürgermeisterin eine temporäre Arbeitsgruppe initiiert. An der Arbeitsgruppe waren neben verschiedenen Fachbereichen des Bezirksamtes auch Vertreter/innen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) beteiligt.

Die temporäre Arbeitsgruppe (AG) tagte erstmal im März 2010 und beschäftigte sich mit den an das Bezirksamt gerichteten Fragen zum aktuellen Sachstand sowie mit den zu berücksichtigenden Bedingungen für die Nachnutzung des Wernerbades.

Als Zielstellung für den Abschluss der Arbeit der temporären AG wurde Ende Juni 2010 festgelegt. Die Arbeit der temporären Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der zeitlichen Festlegung abgeschlossen.

Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht geht auf Fragestellungen zum Planungsrecht, zum Natur- und Immissionsschutz, zu infrastrukturellen Gegebenheiten, zur Hygiene/Umweltmedizin und andere Rahmenbedingungen ein. Die Ergebnisse im Einzelnen stehen mit dem Bericht zur Verfügung (Anlage). Die erste öffentliche Information zu den Ergebnissen erfolgte nach der Fertigstellung und den Abstimmungen zum Bericht am 08.07.2010.

Entsprechend den vorangegangenen Ankündigungen wurde in der darauf folgenden Bezirksverordnetenversammlung im August 2010 über die Ergebnisse der AG Wernerbad berichtet. Die zeitlichen Abläufe der Kommunikation orientierten sich am Stand der Arbeitsprozesse der temporären AG, nicht an den Planungen zur Sommerpause der BVV im Juli/August 2010.

2. Wie sehen die Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten nach einer Feststellung der Nichtwiedereinrichtung für den Badebetrieb aus?

Die Berliner Bäder-Betriebe sind Eigentümer der betreffenden übertragenen Flächen.

Dagmar Pohle

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