Umwelt / Natur / Straßenbäume

Eine intakte Umwelt ist die Lebensgrundlage für uns und unsere Kinder. Der Umgang mit der Natur und natürlichen Ressourcen war in der Vergangenheit häufig viel zu sorglos. Deshalb setzen wir uns für den Ausbau und Erhalt von Grünflächen, den Schutz der örtlichen Gewässer und Biotope, sowie eine saubere und schadstoffarme Atemluft ein. Dem Klimawandel müssen wir auch im Bezirk begegnen.

Erfüllung der Aufgaben einer Energiebeauftragten

Antrag 1161/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist

1. die Stelle einer Energiebeauftragten einzurichten.
2. nachzuweisen, wie die Aufgaben nach § 20 des Gesetzes (BEnSpG) in den letzten drei Jahren ohne eigene Stelle umgesetzt und erfüllt wurden.
3. darzustellen, wie die anstehenden Aufgaben bis zur Einrichtung dieser Stelle konkret im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfüllt werden.

Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2009 zu berichten.
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Zu Berichte entsprechend dem Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) vgl. Drs. Nr. 0702/VI und Antwort durch Frau Pohle

KA 189/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wurden die jährlichen Berichte an Bezirksamt und BVV nach Punkt 5, § 20 erstellt?

Wie mit der Beantwortung zur Drucksache 702/VI bereits mitgeteilt, werden die im § 20 (2) Nr. 1-4 des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) genannten Aufgaben eines Energiebeauftragten für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von dem ingenieurtechnischen Personal des Fachbereiches Baumanagement im Rahmen seiner Dienstaufgaben für die von der SE Immobilienmanagement betreuten Gebäude wahrgenommen.

Die hier nachgefragte jährliche Berichterstattung gegenüber dem Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung, wie sie nach § 20 (2) Nr. 5 BEnSpG zu den Obliegenheiten eines bzw. einer bezirklichen Energiebeauftragten gehört, erfolgt wegen des Fehlens einer entsprechend besetzten Stelle im Bezirk nicht.
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