Zum Umweltentlastungsprogramm II bezüglich Schwerpunkt Ökologische Gebäudesanierung

KA 190/VI

Ich frage das Bezirksamt:

1. Hat das Bezirksamt inzwischen im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms II (UEP II) zu dem Schwerpunkt Ökologische Gebäudesanierung Förderanträge gestellt?

Wenn ja:

Welche Projekte, Objekte wurden angemeldet?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

In welcher Höhe sind die einzelnen Anträge gestellt worden?

Auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl der Objekte und Projekte?

Wenn bisher keine Anträge gestellt wurden:

Warum hat das Bezirksamt bisher keine Anträge gestellt?

Welchen finanziellen Bedarf zur ökologischen Gebäudesanierung der in

Bezirksverantwortung stehenden Gebäude und Liegenschaften schätzt das Bezirksamt ab?

Bitte getrennt nach Liegenschaften ?

Beabsichtigt das Bezirksamt Anträge zu stellen?

Bis wann wird das Bezirksamt entsprechende Anträge gestellt haben?

2. Welche Objekte und Projekte sind dafür vorgesehen?

3. In welcher Höhe soll jeweils beantragt werden?

4. Nach welchen Kriterien soll die Auswahl erfolgen?

5. Wer ist jeweils in den einzelnen Fachbereichen für die Beantragung von Fördergeldern Ansprechpartnerin und Verantwortliche?

6. Welche Objekte im Bezirk erfüllen die Förderkriterien für UEP II Ökologische Gebäudesanierung?

7. Welche Objekte würde das Bezirksamt bei einer Anmeldung priorisieren?

 

Zu den Fragen der Inanspruchnahme des UEP II für die ökologische Sanierung bezirklicher Gebäude gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:

Zum Fragenkomplex 1:

Das Bezirksamt hat bisher für eine Förderung aus dem UEP II keine Projekte angemeldet. Der Grund für den Verzicht auf entsprechende Anmeldungen lag in den Förderbedingungen, die allein schon wegen der notwendigen Vorfinanzierungsregelung eine Beteiligung der Bezirksverwaltungen an diesem Förderprogramm bisher ausschloss. Eine Einschätzung des finanziellen Bedarfes zur ökologischen Sanierung der in Bezirksverwaltung stehenden Gebäude und Liegenschaften liegt nicht vor. Sie wäre wegen der notwendigen Verknüpfung mit den damit im Zusammenhang stehenden Bausanierungsbedarfen und vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung der dazu in Ansatz zu bringenden ökologischen Standards sehr aufwändig und hätte nur sehr kurzfristigen Bestand. Zwar wurde Ende Juli die Finanzierungssystematik zum UEP II auf Intervention der bezirklichen Baudienststellen nachgebessert, aber es gibt inzwischen noch keine Projektidee, mit der es ausgehend von dem bei den bezirklichen Liegenschaften schon fast durchgängig vorhandenen Fernheizungsanschluss und dem damit bereits vorhandenen hohen ökologischen Ausgangsniveau ohne die darüber hinaus benötigten Eigenmittel möglich werden könnte, den für die Aufnahme in das UEP II vorgegebenen Schwellenwert einzuhalten bzw. daraus eine antragsfähige Projektskizze entwickeln zu lassen. Entsprechend konnte zum UEP II bisher weder eine Antragstellung erfolgen, noch ist derzeit eine solche Antragstellung absehbar.

Zu den Fragen 2 – 4:

Es können bisher keine Objekte oder Projekte für eine ökologische Sanierung nach den Kriterien des UEP II benannt oder beziffert werden, entsprechend wird es auch nicht notwendig werden, hierzu Kriterien für eine bezirkliche Vorauswahl zu entwickeln.

Zu Frage 5:

Ansprechpartner und Verantwortliche für die Beantragung von Fördergeldern sind in den einzelnen Fachbereichen die jeweiligen Amts- bzw. SE-Leiter/innen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit.

Zu Frage 6:

Das Umweltentlastungsprogramm II beschränkt sich auf die Förderung der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, wobei für öffentliche Liegenschaften der Fokus auf Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen liegen soll.

Zu Frage 7:

Im Fokus der Überlegungen für eine nach den Kriterien des UEP II förderfähige und umsetzbare ökologische Sanierung stehen alle bezirklichen Objekte mit einem hohen und möglichst auf die Gebäudehülle beschränkten Sanierungsbedarf, für die ein ausreichendes Eigenmittelpotential verfügbar gemacht werden kann.

St. Richter

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