In Kaulsdorf soll ein kleinen Biobauernhof entstehen und die vorhandenen Obstbäume kultivieren werden. So plante es Robert Riedel beim Kauf des knapp 8300 Quadratmeter großen Grundstück Alt-Kaulsdorf 74-78 im Dezember 2011. Dort steht die Ruine einer großen Villa, eine verwilderte Obstbaum-Plantage, ansonsten gibt es viel Gestrüpp, Bauschutt und auch ein paar Bäume. Doch seitdem gibt es viele rechtliche Fragen. Einige haben wir in der BVV thematisiert.
Kleine Anfrage von Nickel von Neumann (KA-005/VIII)
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Ist der Bezirk oder der Senat zuständig für die Waldausweisung?
Zuständige Verwaltungsbehörde ist die Behörde Berliner Forsten. Welche Fläche Wald ist, richtet sich nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (BWaldG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes von Berlin (LWaldG). Wald im Sinne dieser Gesetze ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
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Der gemeinsame
ner Antwort des Verkehrsunternehmens auf eine entsprechende Bitte des Bezirksamtes hervor. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hatte das Bezirksamt gebeten, sich wegen der Durchnässung von Teilen des Gebäudes an die BVG zu wenden und eine Sanierung zu fordern. Nach Einschätzung der Berliner Verkehrsgesellschaft sind die feuchten Stellen jedoch nicht so erheblich, dass die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet ist. Kurz vor der IGA im April 2017 will die BVG das Gebäude zumindest malern lassen.”
Auch seien durch den Baustopp keine Konventionalstrafen durch die Fördermittelgeber zu erwarten. Eine erfolgreiche Sanierung des Turmes sei bis zur Eröffnung nicht mehr möglich. Der Turm wird demnach zur Eröffnung leider nicht für das Publikum begehbar sein. Laut Herrn Richter wären 475 000 Euro für dessen Sanierung nötig. Der Bezirk kann jedoch nur eine Notreparatur für 225 000 Euro leisten und Terasse und Turm müssen später zu Ende saniert werden.


