Mit den Antrag “Endlich geltendes Recht umsetzen – Baustellenumleitungen für Radfahrende im Bezirk schaffen” fordert Nickel von Neumann das Bezirksamt auf, bei allen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland und anderen Behinderungen von Radverkehrsinfrastruktur, sichere Umleitungen und Hinweise für Radfahrende gemäß § 39 MobG. umzusetzen (Drucksache 2318/VIII).
Wiederholt fiel auf, dass bei Bauarbeiten im Straßenraum keine Umleitungen für Radfahrende geschaffen wurden. In § 39 MobG. ist geregelt, dass während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland eine sichere Radverkehrsführung sichergestellt werden soll. Dem kam die Stadträtin auch nach Hinweisen in der BVV sowie dem FahrRat nicht nach. Das wollen wir ändern.









