Ein Mitglied unseres bündnisgrünen Kreisverbandes schreibt:
Am 24. Februar 1920 wurde das Grundsatzprogramm der NSDAP, bestehend aus 25 Punkten, veröffentlicht. Dieses Programm beschäftigte sich u. a. mit Jüdinnen und Juden. Es forderte die Ausbürgerung und die Diskriminierung der Jüdinnen und Juden, eine sofortige Ausweisung aus Deutschland derer, die nach dem 2. August 1914 eingewandert waren, und enthielt weitere Forderungen. Jedoch stand in diesem Programm keine Forderung, Jüdinnen und Juden zu töten. Selbstverständlich hatten die Nazis dieses Ziel, was in Beratungen der Parteispitze, durch Geschrei in Naziparteikneipen und Erwähnungen in Buch „Mein Kampf“ sowie anderen nazistischen Büchern, Flugblättern und Zeitungen deutlich wurde. Aber im Grundsatzprogramm fand sich die Forderung nicht, da das bei einer legalen Partei im demokratischen Deutschland nicht zulässig gewesen wäre.
Das Verlangen nach einer Vertreibung von Millionen Migrant*innen und politischer Gegner*innen fehlt im Grundsatzprogramm der AfD. Die Parteigrößen bemühten sich krampfhaft, um ihren abscheulichen großen Traum nicht auszusprechen. Aber der Traum bestand in ihren Köpfen. weiterlesen »