Genehmigung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden/Dächern in Marzahn-Hellersdorf

Die Anfrage unseres Bezirksverordneten Pascal Grothe hat ergeben, dass im Jahr 2022 in Marzahn-Hellersdorf 28 Anfragen auf Genehmingung von Photovoltaik Anlagen auf denkmalschützten Gebäuden gestellt wurden. Davon befinden sich vier im Genehmigungsverfahren und werden aller Voraussicht nach positiv beschieden werden. Zwei wurden genehmigt. Es wurden keine Anträge versagt. Die gesamte Beantwortung können Sie hier nachlesen.
Frage 1: Unter welchen Voraussetzungen wird die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden/Dächern genehmigt?

Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich darf das Denkmal nicht von der Anlage übertönt werden. Die breite Produktpalette sowie die unterschiedlichen Installationsmöglichkeiten lassen hier inzwischen wesentlich mehr Spielraum zu.

Frage 2: Inwiefern haben sich die rechtlichen Möglichkeiten, bzw. die rechtliche Einschätzung des BA zur Genehmigung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden seit der neusten EEG-Novelle geändert?

Grundlagen für eine in ganz Berlin gültige fachliche Beurteilung von Solaranlagen auf Denkmalen oder auf Gebäuden in der unmittelbaren Umgebung von Denkmalen müssen vom Landesdenkmalamt vorgegeben werden. Das Landesdenkmalamt ist dieser Aufgabe in den vergangenen Monaten nachgekommen und hat in Zusammenarbeit mit den Bezirken einen Solarleitfaden erarbeitet, der die Möglichkeiten für die Installation von Solaranlagen sowie das Antragprozedere genau beschreibt. Es werden den Unteren Denkmalschutzbehörden größere Spielräume bei der Beurteilung von Solaranlagen eingeräumt. Der Leitfaden soll zeitnah erscheinen und kann dann den Antragsteller/innen zur Verfügung gestellt werden.

Frage 3: Welche Voraussetzungen gelten für die Genehmigung von PV-Anlagen in sozialen Erhaltungsgebieten?

In Marzahn-Hellersdorf gibt es keine sozialen Erhaltungsgebiete, die sich mit Denkmalschutz überschneiden, daher ist hier keine Aussage möglich.

Frage 4: Wie viele Anträge auf Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden/Dächern wurden in Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2018 bis 2022 gestellt?

Frage 5: Wie viele Anträge wurden abgelehnt oder nur teilweise genehmigt?

Frage 6: Aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt oder nur teilweise genehmigt? Es wird gebeten, diese einzeln mit der jeweiligen Begründung aufzulisten.

Antwort zu den Frage 4 bis 6:

Eine Aussage für den gewünschten Zeitraum ist nicht möglich, da die Vorgänge nicht statistisch erfasst werden.

Im Jahr 2022 gab es 28 Anfragen. Davon befinden sich vier im Genehmigungsverfahren und werden aller Voraussicht nach positiv beschieden werden. Zwei wurden genehmigt. Es wurden keine Anträge versagt.

Bereits im Vorfeld einer Antragstellung wurden zwei Solaranlagen auf Kirchendächern und eine auf einem kleinen Bauernhaus, das aufgrund von mehreren Gauben kaum Platz auf der Dachfläche bietet, negativ eingeschätzt. Gerade bei den Kirchendächern ist jedoch oft eine Kompensation auf den zugehörigen Gebäuden der Gemeinde denkbar und wird diskutiert. Die Anfragen zu diesen drei Objekten waren eher allgemeiner Natur und müssten in der weiteren Lösungsfindung präzisiert werden, um sie abschließend beurteilen zu können.

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