Zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit der Stadtteilzentren im Bezirk hat die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, Beate Buchwald, das Bezirksamt befragt und folgende Antworten erhalten:
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie teilen sich die Zuschüsse für Nachbarschaftsprojekte auf die verschiedenen Stadtteilzentren auf?
Die Stadtteilzentren (STZ) in Marzahn-Hellersdorf erhalten im Jahr 2016 Zuwendungen auf der Grundlage des Vertrages über die Ausgestaltung der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit im Bezirk Marzahn–Hellersdorf von Berlin (Stadtteilzentrenvertrag) bzw. im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (IFP STZ).
Die konkrete Aufstellung ist Anlage 1 zu entnehmen.
2.Welche Stadtteilzentren erhalten Zuschüsse zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements und in welcher Höhe?
Über das IFP STZ der Senatsverwaltung GesSoz erhalten im Jahr 2016 für die Gestaltung der Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylsuchende das STZ Marzahn-Nord (Kiek in e.V. Berlin) und das STZ Marzahn-Mitte (Volkssolidarität, Landesverband Berlin e.V.) je 20.000 Euro. Mit Schreiben vom 17.02.2016 an Herrn Senator Czaja habe ich beantragt, dass auch das STZ Marzahn-Süd und das STZ Hellersdorf-Ost je 20.000 Euro aus dem o.g. Programm erhalten. Eine Antwort ist am 15.03.2016 in meinem Büro eingegangen. Der Antrag wurde für beide Einrichtungen abgelehnt.
3. Gab es 2015 Erhöhungen der Zuschüsse vom Senat für Stadtteilzentren oder für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, wenn ja, in welcher Höhe?
Mir ist bekannt, dass das STZ Marzahn-Mitte im Jahr 2014 (Nov./Dez.) 5.000 Euro und im Jahr 2015 20.000 Euro zusätzliche Mittel für die Gestaltung der Willkommenskultur für Flüchtlinge und Asylsuchende vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erhalten hat.
Sachmittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erhielten im Jahr 2015 fünf Standorte von Stadtteilzentren.Die konkreten Summen sind in Anlage 2 aufgeführt.
4. Werden Aufwandsentschädigungen an Menschen gezahlt, die in Unterkünften für geflüchtete Menschen ehrenamtlich arbeiten, wenn ja in welcher Höhe und durch wen?
Nach meinem Kenntnisstand gibt es im Land Berlin dazu keine Regelungen. Mir ist nicht bekannt, ob die Einrichtungen, die 2016 Mittel erhalten, in Einzelfällen kleine Aufwandsentschädigungen zahlen.
5. Wo können diese Aufwandsentschädigungen beantragt werden?
Entfällt – siehe Antwort zu 4.
Dagmar Pohle
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