In der Juni-Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf hat Cordula Streich das Bezirksamt zum Thema Lichtverschmutzung in Marzahn-Hellersdorf befrag (Drucksache 1541/VIII).
Nun liegt die schriftliche Antwort vor. Daraus geht hervor, dass das Umwelt- und Naturschutzamt konkreten Beschwerden zu Lichtimmissionen (z.B. Straßenlaterne Richtung Schlafzimmer) nachgeht und versucht, Abhilfe zu schaffen, soweit das möglich ist. Konkrete “Lichtimmissionsgrenzwerte” werden weder durch Gesetz noch durch verwaltungsrechtliche Ausführungsbestimmungen vorgelegt – eine “Technische Anleitung Licht” gibt es nicht. Jedoch hat die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e.V. Mess- und Bewertungsmethoden sowie daraus abgeleitete, maximal zulässige Werte veröffentlicht. Grundlage der Handlungen und des Eingreifens ist dann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
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