In Zeiten der Klimakrise wird es immer wichtiger unsere Straßenbäume zu erhalten. Stärkere Baumpflege statt Baumfällungen sind für das Stadtklima und den Schutz der Bewohner*innen bei hohen Temperaturen geboten. In der Lemkestraße in Mahlsdorf sollen bei einer Sanierung der Straße höchstwahrscheinlich alle ca. 70 Linden gefällt werden, was laut dem Baumgutachten bei guter Pflege nicht unbedingt notwendig wäre.
Wir haben das Bezirksamt befragt (KA-491/VIII), warum das Gutachten dazu noch immer nicht veröffentlicht wurde und diese Informationen somit nicht für alle Bürger*innen zugänglich sind:
Frage 1: Warum ist das Baumgutachten zur Lemkestraße nur nach Anmeldung „im Büro des Stadtrates für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen“ einsehbar?
Für das Baumgutachten wurde von der beauftragten Firma auf das Urheberrecht hingewiesen und eine Veröffentlichung im Internet abgelehnt.
Nach Rücksprache mit dem bezirklichen Datenschutzbeauftragten steht der Firma dieses Recht zu, jedoch kann das Gutachten mit dem Hinweis eingesehen werden, dass eine weitere Veröffentlichung nicht zu erfolgen hat.
Als Auslageort wurde das Büro der BzStRin WirtSG gewählt, da dieses zu fast jeder Zeit für die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, damit auch ein/e Mitarbeiter/in vor Ort ist, um ggf. Kopien anfertigen und Fragen beantworten zu können.
Frage 2: An welchen Tagen und zu welchen Zeiten ist eine Einsichtnahme möglich? Wie viele Bürgerinnen und Bürger konnten die Möglichkeit zur Einsichtnahme bislang nutzen?
Die Einsichtnahme ist von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.00 Uhr möglich.
Alle Bürgerinnen und Bürgern können die Möglichkeit der Einsichtnahme nutzen.
Frage 3: Wie viele Seiten enthält das Gutachten ohne Anhänge? Wie viele Seiten hiervon sind Text, wie viele Seiten Tabellen?
Beschreibung des Objektes/Aufgabenstellung 10 Seiten: Tabellarische Auflistung 17 Seiten; Fotodokumentationen 72 Seiten; Messdaten 131 Seiten
Frage 4: Warum wird das Gutachten nicht im Internet veröffentlicht?
Siehe 1.
Frage 5: Warum müssen Bürger und Bürgerinnen bei Einsichtnahme unterschreiben, dass sie das Gutachten nicht veröffentlichen werden? Wie wird die Liste derjenigen, die das Gutachten eingesehen haben vom BA verwendet?
Siehe 1.
Die Liste derjenigen, die das Gutachten eingesehen haben wird vom BA nicht weiter verwendet und dient lediglich als Nachweis, dass das Bezirksamt auf das Urheberrecht hingewiesen hat.
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