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Nilpferd im Wernerbadareal belassen

Antrag – 1376/VII (18.03.2014)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, das von Erwin Kobbert geschaffene Nilpferd im Areal des Wernerbadgeländes zu belassen.

Begründung:

Es handelt sich um ein traditionsreiches Areal, auf dem Generationen ihre Freizeit verbracht haben. Zu diesen guten Erinnerungen gehört auch das Nilpferd im Schilf. Da der See geschützt ist, kann man das Nilpferd Knautschke auch dort belassen!

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Wernersee und Umnutzung des Wernerbadareals

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.08.2013 haben wir das Bezirksamt mit einer großen Anfrage (1008/VII) zur geplanten Umnutzung des Wernerbadareals befragt und uns mit einem Antrag zum Areal des Wernersees (1007/VII) dafür eingesetzt die mögliche Bebauungsdichte zu begrenzen. Die bisher bekannten Planungen lassen schlimmste Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers.
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Wernerbad

hhttps://www.change.org/p/den-vorliegenden-bebauungsplan-10-63-wernerbad-%C3%A4ndern?utm_campaign=petition_lonely&utm_medium=email&utm_source=guides

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Planungen für das Wernerbad: Interessen von AnwohnerInnen und Natur ernst nehmen

In einer Informations- und Diskussionsveranstaltung haben Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern über die Zukunft des Wernerbades beraten. Dabei wurde schnell klar, dass die aktuellen Planungen für eine massive Bebauung des Geländes keine Zustimmung finden.

Bündnis 90/Die Grünen bewerten die Pläne des Bezirksamtes und der Bäderverwaltung das Gelände an einen privaten Investor zu verkaufen sehr kritisch. Zentrale bündnisgrüne Forderung ist, dass der Wernersee öffentlich zugänglich wird. Dazu halten wir im weiteren Planungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung für unverzichtbar.

Für die weitere Diskussion in der Bezirksverordnetenversammlung werden wir uns dafür einsetzen:

  • in den Planungen für die Entwicklung des Wernerbadareals zu beachten, dass es sich um einen Eingriff in die Natur und Landschaft handelt.
  • dass die Stellungnahme der BLN sowie der Bürgerinitiative unbedingt berücksichtigt wird.
  • dass bei den Planungen die natürliche Gewässergrenze beachtet wird.
  • dass die ursprüngliche Grundflächenzahl (GRZ, 0,2) und Geschossflächenzahl (GFZ, bis 0,4) wieder Anwendung findet.

Ein entsprechender Antrag (Drs. 0881/VII) liegt der BVV zur Beschlussfassung vor. Die Ausschüsse für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 sowie für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung haben diesem bereits zugestimmt. Darüber hinaus fordern wir den Senat und die Bäderbetriebe auf, den Verkauf des Areals zu stoppen und die demokratische Entscheidung der BVV über die zukünftige Planungsgrundlage abzuwarten.

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Einladung: Was wird aus dem Wernerbad?

Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf laden zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung über die Zukunft des Wernerbades ein.

Am Donnerstag, den 13. Juni 2013, 19 Uhr, soll im Saal der Kath. Kirchengemeinde St. Martin, Nentwigstr. 1, Gelegenheit sein, sich über Vorschläge zur künftigen Nutzung des Geländes zu informieren und zu diskutieren. Nach einem kurzen Rückblick zu den Gründen der endgültigen Schließung sollen die aktuellen Planungen zur künftigen Nutzung des Geländes vorgestellt und anschließend diskutiert werden.

Bündnis 90/Die Grünen bewerten die Pläne des Bezirksamtes und der Bäderverwaltung das Gelände an einen privaten Investor zu verkaufen sehr kritisch. Insbesondere die fehlende Diskussion über die zukünftige Nutzung im Vorfeld entspricht nicht unserem Politikverständnis. Den aktuellen Entwurf des Bebauungsplan (10-63), der vom 14.01.13 bis 15.02.13 im Rathaus Marzahn öffentlich ausgehängt war, lehnen wir ab. Zentrale bündnisgrüne Forderung ist, dass der Wernersee öffentlich zugänglich wird.
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Zum Wernerbadgelände – Planauslegung/frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Große Anfrage – 0882/VII (16.04.2013)

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Warum wurde im Modell, das im Amt für die frühzeitige Bürgerbeteiligung auslag, von den Planzielen des Bebauungsplanentwurfes 10-63 abgewichen?
  2. Warum wurde der Fachausschuss über diese Planzieländerung, z. B. die Erhöhung von GRZ von 0,2 auf 0,4 und GFZ 0,4 auf 0,6, nicht informiert und dort darüber beraten?
  3. Liegen für das Wernerbadgelände konkrete Bauvoranfragen von Investoren vor?
  4. Wer trägt die Kosten für die bisherigen Planungen speziell die projektbezogenen, einschließlich der konkreten Entwürfe?

Dazu die Antwort des Stadtrates aus dem Wortprotokoll.

Antwort zu Frage 1) Die Einleitung des Bebauungsplans 763 wurde am 9. August 2011 mit den grundsätzlichen Zielen zusätzlicher Entwicklungen von Bauflächen im Charakter eines allgemeinen Wohngebietes und der Erhaltung der Freihaltung von Flächen im Bereich des Wernersees als private Grünflächen vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschlossen. Erste Überlegungen des Architekten, Herrn Feddersen, der sich ja, wie Sie ja auch richtig gesagt haben, Herr von Neumann, in Berlin bei dem Thema seniorengerechtes Wohnen, Altenpflegeheime, insbesondere aber auch bei dem Thema „besondere Einrichtungen beispielsweise für Demenzkranke“ einen wirklich verdienten Namen gemacht hat, wurden im Juli 2011 dem Fachbereich Stadtplanung vorgetragen. Es wurden die oben genannten Ziele des Bebauungsplanverfahrens erläutert.
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Wernerbad Entwicklungsplanungen

Das Wernerbadareal hat einen hohen symbolischen Wert in unserer Bevölkerung und eine hohe Bedeutung für die Flora und Fauna des Bezirkes und ist damit auch wichtig für die Lebensqualität. Die Planungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02. – 15.02.2013 ausgelegen haben, lassen die schlimmsten Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers. Mit unserem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf die Stellungnahme der BLN zu berücksichtigen sowie die Bebauung im B-Plan zu begrenzen (GRZ 0,2 und GFZ bis 0,4).
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Wernerbad – Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

ebenso wie Sie bewegt uns die Zukunft des Wernerbadgeländes. Im August 2011 wurde dafür der Bebauungsplan 10-63 aufgestellt. Es gab bereits eine sog. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14. Januar bis 15. Februar 2013, die Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist. Im Amt ausgelegt waren ein Plan und ein Modell einer sehr kompakten Bebauung des Geländes, die bis 10 Meter an den Wernersee heranreicht. Ein Investor will hier eine Wohnanlage für Demenzkranke errichten.

Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Planverfahren wurde in den letzten Tagen eine nicht amtliche Information verteilt, die die Bürger erneut aufruft, sich zu beteiligen. Leider fehlte darin der Hinweis auf die bereits vorhandene B-Planung und den aktuellen Sachstand.

Unser Standpunkt:
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Zukunft des Wernerbades: Öffentlichen Zugang zum Wernersee erhalten

WernerbadPresse1Bündnis 90/Die Grünen bedauern, dass diese Planung zur Zukunft des Wernerbades ohne öffentliche Diskussion und ohne Einbeziehung der Bewohner von Kaulsdorf und Mahlsdorf erfolgt ist. So wurden die EinwohnerInnen nun vor vollendete Tatsachen gestellt und sollen nur noch abnicken, was von ihnen gar nicht geplant war. Dabei wäre die künftige Nutzung dieses einmaligen landschaftlichen Kleinods eine ideales Möglichkeit gewesen, die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung einzubeziehen.

Wir bezweifeln nach wie vor, dass der Verkauf des Geländes an einen privaten Investor notwendig ist und bleiben bei unserem Standpunkt, dass hier das öffentliche Interesse an einer öffentlichen Grünanlage Vorrang haben sollte.

Unsere konkreten Bedenken beim B-Plan (10-63) richten sich gegen die vollständige Bebauung der Westhälfte des Areals, die so massiv ist, so dass ihr vermutlich der gesamte Baumbestand zum Opfer fallen wird. Auch wird sie zu nah an den See geführt, so dass dadurch die Nutzung des Sees als Naherholungspark gefährdet, wenn nicht sogar ausgeschlossen scheint. Eine Nummer kleiner wäre deshalb für die geplanten Baumaßnahmen dringend zu empfehlen.

Unter den jetzt gegebenen Bedingungen sollte zudem vertraglich geregelt werden:

  • dass der Zugang zum See öffentlich zugänglich bleibt und ein öffentlicher Uferweg mit Sitzbänken rund um den See angelegt wird und
  • dass die im See befindliche Nilpferdskulptur erhalten bleibt.

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