Bereits vor einem Jahr haben wir mit einem Antrag zur Deckelung der Wahlplakate auf die Masse an Plakaten in Wahlkämpfen und die damit verbundenen Folgen aufmerksam gemacht. Es entstehen Gefahren an beispielsweise nicht mehr einsehbaren Kreuzungsbereichen durch das Zuplakatieren der Laternen und für die Umwelt ist es jedes Mal eine erhebliche Belastung, auch weil viele Parteien noch auf den Einsatz von Kunststoffplakaten setzen.
Wir bündnisgrüne verwenden seit jeher Plakate aus Altpapier und setzen uns dafür ein die Stückzahl an Wahlplakaten auf 1000 Stück je Partei zu begrenzen.
In der vergangenen Bezirksverordnetenversammlung stellte Pascal Grothe dazu eine Große Anfrage und bekam von Stadträtin Frau Witt die Zusage, dass für den anstehenden Wahlkampf zu den Wiederholungswahlen die Auflage von 1000 Wahlplakaten je Partei gilt.
1. Wie wertet das Bezirksamt die enorme Flut an Plakaten im letzten Wahlkampf?
Antwort Ordnungsamt:
Das Ordnungsamt sieht die ständig wachsende Zahl von Wahlplakaten mit Besorgnis, da es großer Anstrengungen bedarf, diese Plakate nach den Wahlen wieder aus dem öffentlichen Straßenland zu entfernen. Sowohl Parteien als auch von ihnen beauftragte Firmen lassen es oft an der gebotenen Sorgfalt dabei fehlen. Durch die immer größer werdende Dichte der Standorte der Wahlplakate im öffentlichen Verkehrsraum wird zum Teil die Sicht behindert und Fußgänger wie Radfahrer durch zu tief angebrachte Plakate gefährdet.Antwort SGA
Aufgrund der an einem Tag zusammenfallenden drei Wahlen (Bundestag, Kommunalwahl und BVV) war das Antragsvolumen höher als bei den vorangegangenen Wahlen.2. Mehrere Kommunen in Deutschland (z.B. Konstanz und Neufahrn) haben eine Deckelung der Wahlplakate umgesetzt. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt unternommen, die Drucksache 0068/IX (Müll vermeiden: Wahlplakate deckeln) umzusetzen?
Der Beschluss 0068/IX vom 24.03.2022 wird bei der Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung im Straßen- und Grünflächenamt Berücksichtigung finden.
3. Das Aufhängen von Wahlplakaten stellt eine Sondernutzung nach § 11 Abs. 2 a BerlStrG dar. Die Genehmigung wird durch die örtlichen Bezirksämter, auch mit anderen Auflagen, erteilt. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass sie selbstständig tätig werden können, um das Ziel des Beschlusses zu erreichen?
Sofern sich die Parteien an das von der BVV beschlossenen Limit halten, sollte eine Umsetzung möglich sein. Eine Prüfung der Rechtssicherheit wurde seitens des Straßen- und Grünflächenamtes noch nicht vorgenommen.
4. Auf welche Regelung können sich die Parteien zur kommenden möglichen Wiederholungswahl einstellen?
Auflage der Limitierung von Wahlplakaten an Laternen auf 1. 000 Stück pro Partei.



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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
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Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
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