Helene-Weigel-Platz mit nachträglich eingefügtem Wahlplakat

Deckelung der Wahlplakate im Bezirk zur Wiederholungswahl 2023?

Bereits vor einem Jahr haben wir mit einem Antrag zur Deckelung der Wahlplakate auf die Masse an Plakaten in Wahlkämpfen und die damit verbundenen Folgen aufmerksam gemacht. Es entstehen Gefahren an beispielsweise nicht mehr einsehbaren Kreuzungsbereichen durch das Zuplakatieren der Laternen und für die Umwelt ist es jedes Mal eine erhebliche Belastung, auch weil viele Parteien noch auf den Einsatz von Kunststoffplakaten setzen.
Wir bündnisgrüne verwenden seit jeher Plakate aus Altpapier und setzen uns dafür ein die Stückzahl an Wahlplakaten auf 1000 Stück je Partei zu begrenzen.

In der vergangenen Bezirksverordnetenversammlung stellte Pascal Grothe dazu eine Große Anfrage und bekam von Stadträtin Frau Witt die Zusage, dass für den anstehenden Wahlkampf zu den Wiederholungswahlen die Auflage von 1000 Wahlplakaten je Partei gilt.

1. Wie wertet das Bezirksamt die enorme Flut an Plakaten im letzten Wahlkampf?

Antwort Ordnungsamt:
Das Ordnungsamt sieht die ständig wachsende Zahl von Wahlplakaten mit Besorgnis, da es großer Anstrengungen bedarf, diese Plakate nach den Wahlen wieder aus dem öffentlichen Straßenland zu entfernen. Sowohl Parteien als auch von ihnen beauftragte Firmen lassen es oft an der gebotenen Sorgfalt dabei fehlen. Durch die immer größer werdende Dichte der Standorte der Wahlplakate im öffentlichen Verkehrsraum wird zum Teil die Sicht behindert und Fußgänger wie Radfahrer durch zu tief angebrachte Plakate gefährdet.

Antwort SGA
Aufgrund der an einem Tag zusammenfallenden drei Wahlen (Bundestag, Kommunalwahl und BVV) war das Antragsvolumen höher als bei den vorangegangenen Wahlen.

2. Mehrere Kommunen in Deutschland (z.B. Konstanz und Neufahrn) haben eine Deckelung der Wahlplakate umgesetzt. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt unternommen, die Drucksache 0068/IX (Müll vermeiden: Wahlplakate deckeln) umzusetzen?

Der Beschluss 0068/IX vom 24.03.2022 wird bei der Bearbeitung der Anträge auf Sondernutzung im Straßen- und Grünflächenamt Berücksichtigung finden.

3. Das Aufhängen von Wahlplakaten stellt eine Sondernutzung nach § 11 Abs. 2 a BerlStrG dar. Die Genehmigung wird durch die örtlichen Bezirksämter, auch mit anderen Auflagen, erteilt. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass sie selbstständig tätig werden können, um das Ziel des Beschlusses zu erreichen?

Sofern sich die Parteien an das von der BVV beschlossenen Limit halten, sollte eine Umsetzung möglich sein. Eine Prüfung der Rechtssicherheit wurde seitens des Straßen- und Grünflächenamtes noch nicht vorgenommen.

4. Auf welche Regelung können sich die Parteien zur kommenden möglichen Wiederholungswahl einstellen?

Auflage der Limitierung von Wahlplakaten an Laternen auf 1. 000 Stück pro Partei.

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