Im Cleantech-Businesspark gab es Sichtungen streng geschützter Tierarten. Die betreffende Population der Wechselkröte ist der Untersuchung zu Folge eine der letzten beiden noch in Berlin bestehenden und reproduktionsfähigen Vorkommen. Die Erhaltung dieser Population sowie jegliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen seien daher von landesweit hoher Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Artenschutzbestimmungen bei der weiteren Entwicklung des Cleantechparks eingehalten werden.
Frage 1: Wie viele Sichtungen von Wechselkröten gab es im Cleantech-Businesspark und wann?
Zuletzt wurde 2021 durch die Stiftung Naturschutz Berlin die Reproduktion der Wechselkröte anhand zahlreicher Larven nachgewiesen. Untersuchungsergebnisse können bei der Stiftung Naturschutz Berlin (Koordinierungsstelle Fauna) abgefragt werden.Frage 2: Welche Folgen bringt die Sichtung/ bringen die Sichtungen mit sich?
Die Wechselkröte ist gem. Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) europarechtlich streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 b Bundesnaturschutzgesetz). Für diese Art gelten strenge Schutzvorschriften, sodass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern darf. Die betreffende Population der Wechselkröte ist nach aktuellem Kenntnisstand eine der letzten beiden noch in Berlin bestehenden und reproduktionsfähigen Vorkommen. Die Erhaltung dieser Population sowie jegliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind daher von landesweit hoher Bedeutung.Die Fläche des Cleantech-Businessparks gehört zum Lebensraum der Wechselkröte (Landlebensraum sowie Fortpflanzungsstätte). Dieser Lebensraum ist gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Bei einer Zerstörung (Bebauung) dieses geschützten Lebensraums wäre mit einer Verschlechterung der lokalen Population zu rechnen.
Frage 3: Welche weiteren geschützten Arten wurden auf der Fläche bisher entdeckt?
Brachpieper: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 c) BNatSchG in Verbindung mit § 54 Abs. 2 BNatSchG und § 1 Satz 2 BArtSchV
Großer Feuerfalter: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 b) BNatSchG (FFH-Anhang II und IV-Art)Frage 4: Wie geht das Bezirksamt mit der Sichtung/ den Sichtungen um?
Im Zuge der Planung von konkreten Bauvorhaben im Cleantech-Businesspark müssen Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG sowie damit einhergehende Ausgleichsmaßnahmen geprüft werden. Dies fällt teilweise in die Zuständigkeit der Obersten Naturschutzbehörde.



Verwandte Artikel
IT‑Sicherheit in Marzahn-Hellersdorf – wir fordern einen Sonderausschuss
Der aktuelle Bericht des Berliner Rechnungshofes macht deutlich: In unserem Bezirk gibt es gravierende Defizite in der IT‑Sicherheit. Unzählige Versäumnisse – von veralteten Systemen über mangelhafte Zugangskontrollen bis hin zu unzureichender Dokumentation – gefährden nicht nur die Daten der Bürgerinnen und Bürger, sondern schwächen das Vertrauen in unsere kommunale Verwaltung.
Die Bündnisgrüne Fraktion in der BVV hat im letzten Bezirksparlament deshalb einen Antrag eingereicht für die sofortige Einrichtung eines Sonderausschusses für IT‑Sicherheit .
Weiterlesen »
Ein Baumsofortprogramm für Marzahn-Hellersdorf
In der November Sitzung des Bezirksparlaments (BVV) Marzahn-Hellersdorf hat die Bündnisgrüne Fraktion einen Antrag für ein Baumsofortprogramm eingereicht, um die Umsetzung des Berliner Baumgesetzes im Bezirk voranzutreiben. Das Bezirksamt soll demnach bis zum 31. Dezember 2025 eine Liste aller offenen, bepflanzbaren Baumscheiben aus dem Grünflächeninformationssystem vorlegen. Ziel ist es, im Frühjahr 2026 rechtzeitig zur Pflanzsaison so viele dieser Standorte wie möglich mit neuen Bäumen zu bepflanzen. Die entsprechenden Vorbestellungen in Baumschulen sollen unverzüglich erfolgen.
Der Antrag reagiert auf das im Sommer 2025 verabschiedete Berliner Baumgesetz, das als erstes Klimaanpassungsgesetz seiner Art in Deutschland gilt. Bis 2040 sollen in Berlin eine Million gesunde Bäume stehen, darunter 300.000 neue Straßenbäume. Bereits bis Ende 2027 sind 10.000 zusätzliche Straßenbäume geplant, um den Schwund der vergangenen Jahre auszugleichen. Das Gesetz war auf Druck der Bürgerinitiative „Baumentscheid“ entstanden, deren Klagedrohung die schwarz-rote Koalition zum Einlenken bewegt hatte. weiterlesen »
Weiterlesen »
Bündnisgrüner Erfolg- BVV Marzahn-Hellersdorf verabschiedet Resolution gegen Femizide
Am heutigen Aktionstag wird am Rathaus Hellersdorf wieder die Fahne “Nein zu Gewalt an Frauen” gehisst. Anlass ist die alarmierende Zunahme tödlicher Gewalt: Allein in diesem Jahr wurden in Berlin bereits mindestens fünf Frauen ermordet – oft durch (Ex-)Partner oder Bekannte. Marzahn-Hellersdorf darf kein Ort sein, an dem Gewalt gegen Frauen hingenommen wird.
“Jede Frau hat das Recht auf ein Leben in Sicherheit – ohne Angst, ohne Kontrolle, ohne Gewalt.“ erklärt unsere Bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Chantal Münster. „Wir brauchen eine Gesellschaft, die Mädchen von Anfang an stärkt, statt sie in Unterordnung zu erziehen. Femizide sind vermeidbar – wenn wir endlich handeln.”
Daher haben wir zur letzten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 20. November eine Resolution vorgeschlagen, die Femizide als Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen verurteilt und konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung fordert. Wir freuen uns, dass die anderen demokratischen Fraktionen unseren Vorschlag unterstützt haben und mit dem Beschluss der Gewalt etwas entgegensetzen wollen.
weiterlesen »
Weiterlesen »