In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 29.08.2013 haben wir das Bezirksamt mit einer großen Anfrage (1008/VII) zur geplanten Umnutzung des Wernerbadareals befragt und uns mit einem Antrag zum Areal des Wernersees (1007/VII) dafür eingesetzt die mögliche Bebauungsdichte zu begrenzen. Die bisher bekannten Planungen lassen schlimmste Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers.
Große Anfrage – 1008/VII (07.08.2013)
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Welche Gründe für die FNP-Ausweisung als Grünfläche (Bestandteil eines Biotopverbundes) haben gegenwärtig Gültigkeit und sind als Schutzziel bei einer geplanten Umnutzung zu berücksichtigen?
- Die Fläche ist kleiner als 3 Hektar.
Welche Möglichkeiten der Umnutzung hat das Bezirksamt unter Berücksichtigung der FNP-Ausweisung und des LaPro? - Wird die planungsrechtliche Sicherung der FNP-Ausweisung der gesamten Umgebung als Wohnfläche W4 (GRZ 0,2; GFZ 0,4 durchgrünter, aufgelockerter Siedungsgebietscharakter) gewährleistet?
Antrag – 1007/VII (07.08.2013)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die FNP-Ausweisung der gesamten weiteren Umgebung des Wernerbadareals auch im Plangebiet 10-63 nicht zu überschreiten (W 4). Der wertvolle Baumbestand soll erhalten werden.
Begründung:
Das Wernerbadareal hat eine hohe Bedeutung für die Flora und Fauna des Bezirkes und ist damit auch wichtig für die Lebensqualität. Die Planungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.01. – 15.02.2013 ausgelegen haben, lassen die schlimmsten Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers. Außerdem führen die aktuellen Planentwürfe zu einem Rechtsanspruch (höherer GFZ und GRZ) bei Bauanträgen nach § 34 Baugesetzbuch.


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