Das Wernerbadareal hat einen hohen symbolischen Wert in unserer Bevölkerung und eine hohe Bedeutung für die Flora und Fauna des Bezirkes und ist damit auch wichtig für die Lebensqualität. Die Planungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02. – 15.02.2013 ausgelegen haben, lassen die schlimmsten Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers. Mit unserem Antrag fordern wir das Bezirksamt auf die Stellungnahme der BLN zu berücksichtigen sowie die Bebauung im B-Plan zu begrenzen (GRZ 0,2 und GFZ bis 0,4).
Antrag – 0881/VII (16.04.2013)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
- in den Planungen für die Entwicklung des Wernerbadareals zu beachten, dass es sich um einen Eingriff in die Natur und Landschaft handelt.
- dass die Stellungnahme der BLN aufgrund der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit unbedingt berücksichtigt wird.
- dass bei den Planungen die natürliche Gewässergrenze beachtet wird.
- dass die ursprüngliche GRZ (0,2) und GFZ (bis 0,4) wieder Anwendung findet.
Begründung:
Das Wernerbadareal hat einen hohen symbolischen Wert in unserer Bevölkerung. Zum anderen hat das Gelände eine hohe Bedeutung für die Flora und Fauna des Bezirkes und ist damit auch wichtig für die Lebensqualität.
Die Planungen, die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02. – 15.02.2013 ausgelegen haben, lassen die schlimmsten Folgen auch für die umliegenden Gebäude erkennen. Eine solche kompakte Bebauung des Geländes führt zu einer Erhöhung des Schichtenwassers. Außerdem führen die aktuellen Planentwürfe zu einem Rechtsanspruch (höherer GFZ und GRZ) bei Bauanträgen nach § 34 Baugesetzbuch.


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