Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
ebenso wie Sie bewegt uns die Zukunft des Wernerbadgeländes. Im August 2011 wurde dafür der Bebauungsplan 10-63 aufgestellt. Es gab bereits eine sog. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14. Januar bis 15. Februar 2013, die Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist. Im Amt ausgelegt waren ein Plan und ein Modell einer sehr kompakten Bebauung des Geländes, die bis 10 Meter an den Wernersee heranreicht. Ein Investor will hier eine Wohnanlage für Demenzkranke errichten.
Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Planverfahren wurde in den letzten Tagen eine nicht amtliche Information verteilt, die die Bürger erneut aufruft, sich zu beteiligen. Leider fehlte darin der Hinweis auf die bereits vorhandene B-Planung und den aktuellen Sachstand.
Unser Standpunkt:
Wir lehnen eine großflächige und kompakte Bebauung des Geländes mit hochgradiger Bodenversiegelung strikt ab. Auch weil das Gebiet mit Schichtenwasser stark belastet ist. Das 2002 geschlossene Wernerbadareal ist ein artenreiches Biotop mit hohem Erholungswert, auch wenn eine Badenutzung gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Im Flächennutzungsplan ist es als Grünraum dargestellt. Das ursprüngliche Entwicklungsziel des Bebauungsplanes von 2011 lautete: „… der aufgelockerte und durchgrünte Gebietscharakter, der durch kleinteilige Bebauung geprägt wird, (soll) in diesem Bereich des Siedlungsgebietes planungsrechtlich gesichert und die dort vorhandene Wohnqualität erhalten…“ werden.
Bündnis 90/ Die Grünen fordern eine öffentlich zugängliche, naturnahe Parkanlage. Dieses Ziel darf nicht durch finanzielle Engpässe der Öffentlichen Hand verbaut werden. Schreiben Sie uns Ihre Ideen und Anregungen, damit wir Ihre Meinung im Ausschuss und dem Stadtentwicklungsamt gegenüber vertreten können.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Hartwig, Mitglied im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung;
Nickel v. Neumann, Mitglied im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


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