Der Senat will 1.000 Straßenlaternen zu E-Ladestationen machen. Davon sollen 500 Ladepunkte in Marzahn-Hellersdorf liegen. Nickel von Neumann hat beim Bezirksamt nachgefragt, wie die Standorte ausgewählt werden und in wie fern dabei auf die Radverkehrstauglichkeit geachtet wird (Drucksache 2319/VIII).
Der Bezirk steht demnach im engen Austausch mit den zuständigen Stellen in der SenUVK. Es gibt eine durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und der SenUVK gemeinsam erarbeitete Vorschlagsliste. Darin enthalten sind zum einen, Straßenzüge, die aus Sicht des SGA sinnvoll sind und Vorschläge, die seitens der Anwohnenden bspw. bei Beschwerden aber auch im Rahmen unseres mein.berlin Projektes zu Mobilitätspunkten (https://mein.berlin.de/projekte/mobilitatspunkte-im-bezirk-marzahn-hellersdorf/) an uns herangetragen wurden.
Frage 1: Wie werden die Standorte der Straßenlaternen ausgewählt, die im Rahmen des Modellprojekts zu E-Ladestationen werden sollen?
In dem Projekt sind für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf 500 Ladelaternenpunkte geplant. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ist Projektträger dieses Vorhabens. Der Bezirk steht im engen Austausch mit den zuständigen Stellen in der SenUVK. Es gibt eine durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und der SenUVK gemeinsam erarbeitete Vorschlagsliste. Darin enthalten sind zum einen, Straßenzüge, die aus Sicht des SGA sinnvoll sind und Vorschläge, die seitens der Anwohnenden bspw. bei Beschwerden aber auch im Rahmen unseres mein.berlin Projektes zu Mobilitätspunkten (https://mein.berlin.de/projekte/mobilitatspunkte-im-bezirk-marzahn-hellersdorf/) an uns herangetragen wurden.
Die Auswahl erfolgt primär unter Beachtung der einzelnen technischen Gegebenheiten vor Ort. Die SenUVK ist aktuell dabei technisch mögliche Standorte festzulegen um anschließend die Realisierbarkeit auch unter gesonderter Prüfung der Örtlichkeiten zur Vermeidung von Einschränkungen weiterer Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen. Insofern erfolgt auch die Prüfung unter Beachtung einer Radverkehrstauglichkeit und zukünftiger Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur.
Frage 2: Wann ist mit einer öffentlichen Übersicht der Standorte zu rechnen?
Eine Veröffentlichung der Standorte wird voraussichtlich für das Frühjahr 2021 zu erwarten sein – nach Abschluss der aktuell laufenden Ausschreibung für Errichtung und Betrieb sowie anschließender Vergabe seitens der SenUVK.
Frage 3: In welcher Weise werden die Standorte auf die Radverkehrstauglichkeit geprüft?
Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 4: Wie wird verhindert, dass die ausgewählten Standorte der Entwicklung von Radwegen in den kommenden Jahren im Wege stellen?
Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 5: Ist geplant, die Standorte dem FahrRat zur Stellungnahme zur Kenntnis zu geben?
Im Nachgang der Vergabe (siehe Antwort zu Frage 2) werden die Standorte dem FahrRat zur Kenntnis gegeben.



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Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
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