Der Senat will 1.000 Straßenlaternen zu E-Ladestationen machen. Davon sollen 500 Ladepunkte in Marzahn-Hellersdorf liegen. Nickel von Neumann hat beim Bezirksamt nachgefragt, wie die Standorte ausgewählt werden und in wie fern dabei auf die Radverkehrstauglichkeit geachtet wird (Drucksache 2319/VIII).
Der Bezirk steht demnach im engen Austausch mit den zuständigen Stellen in der SenUVK. Es gibt eine durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und der SenUVK gemeinsam erarbeitete Vorschlagsliste. Darin enthalten sind zum einen, Straßenzüge, die aus Sicht des SGA sinnvoll sind und Vorschläge, die seitens der Anwohnenden bspw. bei Beschwerden aber auch im Rahmen unseres mein.berlin Projektes zu Mobilitätspunkten (https://mein.berlin.de/projekte/mobilitatspunkte-im-bezirk-marzahn-hellersdorf/) an uns herangetragen wurden.
Frage 1: Wie werden die Standorte der Straßenlaternen ausgewählt, die im Rahmen des Modellprojekts zu E-Ladestationen werden sollen?
In dem Projekt sind für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf 500 Ladelaternenpunkte geplant. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ist Projektträger dieses Vorhabens. Der Bezirk steht im engen Austausch mit den zuständigen Stellen in der SenUVK. Es gibt eine durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) und der SenUVK gemeinsam erarbeitete Vorschlagsliste. Darin enthalten sind zum einen, Straßenzüge, die aus Sicht des SGA sinnvoll sind und Vorschläge, die seitens der Anwohnenden bspw. bei Beschwerden aber auch im Rahmen unseres mein.berlin Projektes zu Mobilitätspunkten (https://mein.berlin.de/projekte/mobilitatspunkte-im-bezirk-marzahn-hellersdorf/) an uns herangetragen wurden.
Die Auswahl erfolgt primär unter Beachtung der einzelnen technischen Gegebenheiten vor Ort. Die SenUVK ist aktuell dabei technisch mögliche Standorte festzulegen um anschließend die Realisierbarkeit auch unter gesonderter Prüfung der Örtlichkeiten zur Vermeidung von Einschränkungen weiterer Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen. Insofern erfolgt auch die Prüfung unter Beachtung einer Radverkehrstauglichkeit und zukünftiger Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur.
Frage 2: Wann ist mit einer öffentlichen Übersicht der Standorte zu rechnen?
Eine Veröffentlichung der Standorte wird voraussichtlich für das Frühjahr 2021 zu erwarten sein – nach Abschluss der aktuell laufenden Ausschreibung für Errichtung und Betrieb sowie anschließender Vergabe seitens der SenUVK.
Frage 3: In welcher Weise werden die Standorte auf die Radverkehrstauglichkeit geprüft?
Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 4: Wie wird verhindert, dass die ausgewählten Standorte der Entwicklung von Radwegen in den kommenden Jahren im Wege stellen?
Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 5: Ist geplant, die Standorte dem FahrRat zur Stellungnahme zur Kenntnis zu geben?
Im Nachgang der Vergabe (siehe Antwort zu Frage 2) werden die Standorte dem FahrRat zur Kenntnis gegeben.
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