Drs. 1832/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Änderungen des Flächennutzungsplanes hat das Bezirksamt auf dem Grundstück Elsenstraße 9-11 geplant, bzw. ist eine Teilvermarktung vorgesehen?
2. Welcher Schaden ist dem Bezirksamt durch den Leerstand, statt Vermietung z. B., entstanden?
Hinweis: Gemeint ist das ehemalige Schulgrundstück Elsenstraße 7-9
zu 1.
Der Flächennutzungsplan stellt für die o.g. Fläche eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und hohem Grünanteil dar.
Auf Grund der derzeitig vorhandenen und absehbaren Schülerzahlen wurde mit
Bezirksamtsbeschluss Nr. 110/III vom 03.07.2007 die Aufgabe des o.g. Schulstandortes beschlossen.
Im Interesse einer zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklung des Gebietes soll der Bebauungsplan, in dem sich die Grundstücke befinden, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Grundstücke geändert werden. Die städtebaulichen Strukturen sollen den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden. Beabsichtigt ist, für den größten Teil dieser Grundstücke – unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden Wohnnutzung – auch hier Wohnbauflächen mit dem Bebauungsplan festzusetzen. Voraussetzung für die Festsetzung dieser geänderten Bebauungsplanziele ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP Berlin), da die Entwicklung einer Wohnbaufläche aus der derzeitigen Darstellung des FNP Berlin nicht möglich ist. Das Stadtentwicklungsamt hat den Auftrag, für den Teilbereich Mahlsdorf/Elsenstraße eine Änderung des Flächennutzungsplans bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zu beantragen. Statt der Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil soll eine Wohnbaufläche W4 dargestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen für die Vermarktung der Flächen geschaffen.
Hinweis:
Im Umkehrschluss ist aber eine Schule entsprechend dem Bestand im allgemeinen Wohngebiet zulässig, so dass auch der Fortbestand schulischer Nutzungen auch einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen stehen würde. Dies gilt auch für den Erhalt der KITA und die Weiterführung der vorhandenen Sporthalle als Kiezsporthalle.
zu 2.
Mit notarieller Urkunde 505/2009 wurde das Grundstück Elsenstraße 7-9 am 30.09.2009 an den Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übergeben.
Wegen der Festlegung als langfristiger Schulstandort im FNP hat der Liegenschaftsfonds das Grundstück wegen fehlender Vermarktungsmöglichkeiten bis zur Klärung an den Bezirk zurückgegeben. Damit ist gegenwärtig der Liegenschaftsfonds Eigentümer und der Bezirk Besitzer des Grundstücks Elsenstraße 7-9. Da der Bezirk nicht Grundstückseigentümer ist, kann das Schulgebäude nicht durch den Bezirk vermietet werden. Folglich ist dem Bezirk kein Schaden durch Leerstand entstanden.
St. Richter
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Massive Nachverdichtung im Bezirk – Volle Solidarität mit den Anwohnenden
An einigen Orten im Bezirk sollen bald neue Hochhäuser in den Himmel ragen. Bei vielen Anwohnenden stoßen diese Vorhaben auf große Sorgen. Gleich fünf Bürgerinitiativen haben sich deswegen am 25.09. vor dem Bezirksparlament versammelt, um auf dieses wichtige Anliegen aufmerksam zu machen. Wir setzen uns schon länger gegen die massive Nachverdichtung im Bezirk ein und stehen auch weiterhin solidarisch an der Seite der Anwohnerschaft.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Bündnisgrüne lehnen Haushaltsentwurf 2026/27 in der BVV Marzahn-Hellersdorf ab
Am 25. September stimmte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf gegen den Haushaltsentwurf für die Jahre 2026/27. Dafür verantwortlich ist vor allem die katastrophale Vorbereitung und auch Durchführung des Haushalts. Wir fordern die CDU auf wieder zu einer Politik zurückzukehren, die auch die Verordneten und andere Fraktionen angemessen beteiligt. Dann müssten auch nicht so viele Änderungsanträge eingereicht werden.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Erfolg bei den Haushaltsverhandlungen in Marzahn-Hellersdorf: Kürzungen bei Frauenprojekten werden zurückgenommen
Mit Erfolg haben sich die Bündnisgrünen im Bezirksparlament Marzahn-Hellersdorf in den aktuellen Haushaltsverhandlungen gemeinsam mit der SPD und der Linksfraktion für die Fortführung und Stärkung der bezirklichen Frauenprojekte eingesetzt. Das Ergebnis: Die von der CDU vorgeschlagenen Kürzungen in diesem Bereich werden vollständig zurückgenommen.
Mit dem Antrag Beratungsangebote für Frauen und Mittel für Frauenprojekte nicht kürzen – Für eine Stärkung der Frauenprojekte im Haushalt 2026/27 wurde erreicht, dass die geplante Kürzung von 20.000 Euro nicht umgesetzt wird. Damit können die wichtigen Projekte und Beratungsangebote, die den Frauen im Bezirk zugutekommen, auch künftig fortgeführt werden. weiterlesen »
Weiterlesen »