Drs. 1832/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Änderungen des Flächennutzungsplanes hat das Bezirksamt auf dem Grundstück Elsenstraße 9-11 geplant, bzw. ist eine Teilvermarktung vorgesehen?
2. Welcher Schaden ist dem Bezirksamt durch den Leerstand, statt Vermietung z. B., entstanden?
Hinweis: Gemeint ist das ehemalige Schulgrundstück Elsenstraße 7-9
zu 1.
Der Flächennutzungsplan stellt für die o.g. Fläche eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und hohem Grünanteil dar.
Auf Grund der derzeitig vorhandenen und absehbaren Schülerzahlen wurde mit
Bezirksamtsbeschluss Nr. 110/III vom 03.07.2007 die Aufgabe des o.g. Schulstandortes beschlossen.
Im Interesse einer zeitgemäßen städtebaulichen Entwicklung des Gebietes soll der Bebauungsplan, in dem sich die Grundstücke befinden, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Grundstücke geändert werden. Die städtebaulichen Strukturen sollen den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden. Beabsichtigt ist, für den größten Teil dieser Grundstücke – unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden Wohnnutzung – auch hier Wohnbauflächen mit dem Bebauungsplan festzusetzen. Voraussetzung für die Festsetzung dieser geänderten Bebauungsplanziele ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP Berlin), da die Entwicklung einer Wohnbaufläche aus der derzeitigen Darstellung des FNP Berlin nicht möglich ist. Das Stadtentwicklungsamt hat den Auftrag, für den Teilbereich Mahlsdorf/Elsenstraße eine Änderung des Flächennutzungsplans bei der zuständigen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zu beantragen. Statt der Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil soll eine Wohnbaufläche W4 dargestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen für die Vermarktung der Flächen geschaffen.
Hinweis:
Im Umkehrschluss ist aber eine Schule entsprechend dem Bestand im allgemeinen Wohngebiet zulässig, so dass auch der Fortbestand schulischer Nutzungen auch einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht entgegen stehen würde. Dies gilt auch für den Erhalt der KITA und die Weiterführung der vorhandenen Sporthalle als Kiezsporthalle.
zu 2.
Mit notarieller Urkunde 505/2009 wurde das Grundstück Elsenstraße 7-9 am 30.09.2009 an den Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übergeben.
Wegen der Festlegung als langfristiger Schulstandort im FNP hat der Liegenschaftsfonds das Grundstück wegen fehlender Vermarktungsmöglichkeiten bis zur Klärung an den Bezirk zurückgegeben. Damit ist gegenwärtig der Liegenschaftsfonds Eigentümer und der Bezirk Besitzer des Grundstücks Elsenstraße 7-9. Da der Bezirk nicht Grundstückseigentümer ist, kann das Schulgebäude nicht durch den Bezirk vermietet werden. Folglich ist dem Bezirk kein Schaden durch Leerstand entstanden.
St. Richter
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Anlaufstelle für Gewalt im Sport auch in Marzahn-Hellersdorf einrichten
Auch in Marzahn-Hellersdorf brauchen wir eine Ansprechstelle für Vorfälle von Gewalt im Sport. Bei der Einrichtung ist es wichtig den Bezirkssportbund eng zu beteiligen.
Im Jahr 2022 wurde eine Studie des Landessportbundes NRW mit dem Titel „Sicher im Sport“ veröffentlicht (https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/zahlen-daten-fakten).
Dort wurden 4.367 Sportler*innen über ihre Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigungen befragt. 70 Prozent von ihnen gaben an, schon mal eine Form von Gewalt oder Grenzüberschreitung im Sport erlebt zu haben.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Volle Power für Girls! – Girl’s Day im Bezirk verstetigen
Der Girl’s Day bietet jungen Mädchen die Möglichkeit, gemeinsam mit Frauen, die in männerdominierten Branchen arbeiten, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Er ist dabei eine gute Maßnahme zur Stärkung von Mädchen und kann langfristig betrachtet das Interesse für eine Arbeit im Bezirksamt wecken. Unsere Fraktionsvorsitzende Chantal Münster hat daher mit einem Antrag in der BVV den Vorschlag eingebracht, dass das Bezirksamt selbst aktiver Teil des Girl’s Day werden sollte und jungen Mädchen und Frauen die Chance ermöglichen, in die verschiedenen Arbeitsgebiete für einen Tag reinschnuppern zu können. weiterlesen »
Weiterlesen »
U5 Sperrung – Maßnahmen kombinieren, Sperrzeiten kürzen
Mit einem Dringlichen Antag haben wir dem Bezirksamt empfohlen, sich an die zuständigen Stellen zu wenden und darauf hinzuwirken, dass die folgenden Punkte bei der Sanierungsmaßnahme der BVG im Sommer 2024 berücksichtigt werden.
1. Es soll geprüft werden, ob weitere Maßnahmen direkt mit erledigt werden können, z.B. die offene Bahnsteigsanierung am Bahnhof Wuhletal, um künftige Einschränkungen zu verhindern.
2. Es soll überprüft werden, ob die Maßnahme verkürzt und die Auswirkungen somit gemindert werden können.
3. Der Schienenersatzverkehr soll über die B1/B5 abgewickelt werden und nicht durch das Wohngebiet an der Weißenhöher Straße fahren. weiterlesen »
Weiterlesen »