Handbuch gute Pflege findet kaum Anwendung in Marzahn-Hellersdorf

Unser Bezirksverordneter Pascal Grothe hat nachgefragt, wo in Marzahn-Hellersdorf das Handbuch Gute Pflege für die Grünanlagen angewendet wird. Laut der Antwort der Bezirksbürgermeisterin wird aktuell nur der Stadtgarten Biesdorf nach diesen Vorgaben gepflegt. Diese Situation ist für uns nicht zufriedenstellend und wir werden weiter am Thema dranbleiben.

Frage 1: Bei welchen Flächen wird entsprechend des Handbuchs gute Pflege die Bewirtschaftung ausgeübt?

Aktuell wird nur die Grünanlage Stadtgarten Biesdorf als hochwertige Grünanlage entsprechend des Handbuches gute Pflege bewirtschaftet.

Frage 2: Nach welchen Kriterien wird ausgewählt welche Flächen entsprechend bewirtschaftet werden?

Die Fläche wurde im Zuge des Pilotprojektes zur praxistauglichen Erprobung des Handbuchs gute Pflege ausgewählt. Hierbei hat das SGA das Objekt vorgeschlagen, da dieses Objekt aufgrund seiner sozial/nutzungsbezogenen Funktionen und ökologisch/ naturhaushalterischen Funktionen die interessantesten Erkenntnisse zur Praxistauglichkeit erwarten lies.

Frage 3: Welchen Verbesserungsbedarf sieht das Fachamt, um die Anwendung sicherzustellen?

Hierfür sind entsprechend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Objekte entsprechend dem Handbuch guter Pflege zu entwickeln und die entsprechende Pflege langfristig anzuwenden, sowie die Ökosystemdienstleistung zu fördern.

Frage 4: Welche Laufzeiten für Pflegeaufträge ausgeführt von Fremdfirmen gibt es für 2024 (je Vertrag)?

Für 2024 sind bisher keine Pflegeverträge mit Fremdfirmen abgeschlossen, da noch kein bestätigter Haushalt vorliegt.

In der Regel werden die Pflegeverträge für eine Vegetationsperiode geschlossen, enthalten ist dabei die Option der Verlängerung auf eine 2. Vegetationsperiode.

Frage 5: Wurden in der Vergangenheit Aufträge wegen der Qualitätsprüfung gekündigt?

Vertragskündigungen in der Vegetationsperiode, aufgrund von mangelnder Qualität, sind schwierig, da vor einer Kündigung Abmahnungen und Nacharbeitsaufforderungen zu ergehen haben. Oftmals kommen diese Auftragnehmer Ihren Aufforderungen danach umgehend nach, so dass kein Kündigungsgrund mehr vorliegt. Selbst wenn danach noch andere Kündigungsgründe vorliegen, wäre eine Nachbeauftragung einer neuen Firma mit deutlicher Zeitunterbrechung verbunden, in der keine Regelpflege stattfände. Voraussetzung dafür wäre auch, dass die in diesem Sektor tätigen Firmen auch entsprechend verfügbare freie Ressourcen hätten, um ein Angebot abzugeben. Dies ist aus Erfahrung heraus eher unwahrscheinlich.

Bei mangelnder Qualität werden daher oftmals Pflegdurchgänge nicht anerkannt und es kommt zu Leistungskürzungen.

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11191

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