Die Pandemie hat viele Lebensbereiche verändert. Home-Office bzw. mobiles Arbeiten sind aus dem Nischendasein in die Breite der Bevölkerung getragen worden. Viele Unternehmen, Verwaltungen, Vereine, Parteien und Institutionen haben digitale Arbeitsweisen übernommen, Videokonferenzen sind zur Regel geworden. Dabei sparen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur Fahrtzeit, sondern können unter Umständen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, flexibler arbeiten und insgesamt selbstbestimmter leben. Diese neuen Möglichkeiten sollten auch ehrenamtlichen Bezirksverordneten zur Verfügung stehen.
Diese Form der Arbeitsweise ist die neue Realität. Das Ende der Pandemie bzw. das Auslaufen der Pandemie-Schutz-Verordnung ändert daran nichts. Der Gesetzgeber in Berlin sollte darum die nötigen rechtlichen Grundlagen schaffen.
Darum haben wir zusammen mit der SPD und der Linksfraktion in der BVV am 19. Mai eine Antrag eingebracht, sich über die überbezirklichen Gremien, wie dem Rat der Bürgermeister und dem Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher, dafür einzusetzen, dass digitale und hybride Tagungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz grundsätzlich ermöglicht werden.
Das Abgeordnetenhaus sollte aufgefordert werden, eine entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zeitnah vorzunehmen.
Im Falle einer grundsätzlichen Öffnung verpflichtet sich die BVV Marzahn-Hellersdorf dazu, diese Möglichkeiten nur nach einem ausführlichen Diskussionsprozess zur Veränderung der Geschäftsordnung mit Augenmaß einzusetzen.
Pandemiebedingt waren die Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung in den letzten zwei Jahren ausschließlich digital möglich. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Tagungen in digitaler Form im § 8a BezVwG darum für “außergewöhnliche Notlagen” ermöglicht.
Das Infektionsschutzgesetz ist ausgelaufen. Damit enden die damit verbundenen Regelungen im Land Berlin. Dadurch sind digitale Tagungsmöglichkeiten rechtlich ab sofort nicht mehr möglich. Die Regelungen in den Geschäftsordnungen der BVVen sind ungültig.
Der Gesetzgeber des Landes Berlins sollte diese Praxis schnellstmöglich rechtlich wieder absichern. Ziel sollte es sein, den BVVen die Möglichkeit zu geben, Einzelheiten über die Modalitäten von digitalen Sitzungen in den Geschäftsordnungen selbstständig zu regeln.
Das Land Brandenburg ist den Schritt gegangen und hat die Kommunalverfassung bereits geändert. Dort ist den Kommunen ermöglicht worden, digitale Tagungen von Gremien zu ermöglichen.
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