Die Pandemie hat viele Lebensbereiche verändert. Home-Office bzw. mobiles Arbeiten sind aus dem Nischendasein in die Breite der Bevölkerung getragen worden. Viele Unternehmen, Verwaltungen, Vereine, Parteien und Institutionen haben digitale Arbeitsweisen übernommen, Videokonferenzen sind zur Regel geworden. Dabei sparen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur Fahrtzeit, sondern können unter Umständen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, flexibler arbeiten und insgesamt selbstbestimmter leben. Diese neuen Möglichkeiten sollten auch ehrenamtlichen Bezirksverordneten zur Verfügung stehen.
Diese Form der Arbeitsweise ist die neue Realität. Das Ende der Pandemie bzw. das Auslaufen der Pandemie-Schutz-Verordnung ändert daran nichts. Der Gesetzgeber in Berlin sollte darum die nötigen rechtlichen Grundlagen schaffen.
Darum haben wir zusammen mit der SPD und der Linksfraktion in der BVV am 19. Mai eine Antrag eingebracht, sich über die überbezirklichen Gremien, wie dem Rat der Bürgermeister und dem Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher, dafür einzusetzen, dass digitale und hybride Tagungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Gremien im Bezirksverwaltungsgesetz grundsätzlich ermöglicht werden.
Das Abgeordnetenhaus sollte aufgefordert werden, eine entsprechende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zeitnah vorzunehmen.
Im Falle einer grundsätzlichen Öffnung verpflichtet sich die BVV Marzahn-Hellersdorf dazu, diese Möglichkeiten nur nach einem ausführlichen Diskussionsprozess zur Veränderung der Geschäftsordnung mit Augenmaß einzusetzen.
Pandemiebedingt waren die Tagungen der Gremien der Bezirksverordnetenversammlung in den letzten zwei Jahren ausschließlich digital möglich. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat die Tagungen in digitaler Form im § 8a BezVwG darum für “außergewöhnliche Notlagen” ermöglicht.
Das Infektionsschutzgesetz ist ausgelaufen. Damit enden die damit verbundenen Regelungen im Land Berlin. Dadurch sind digitale Tagungsmöglichkeiten rechtlich ab sofort nicht mehr möglich. Die Regelungen in den Geschäftsordnungen der BVVen sind ungültig.
Der Gesetzgeber des Landes Berlins sollte diese Praxis schnellstmöglich rechtlich wieder absichern. Ziel sollte es sein, den BVVen die Möglichkeit zu geben, Einzelheiten über die Modalitäten von digitalen Sitzungen in den Geschäftsordnungen selbstständig zu regeln.
Das Land Brandenburg ist den Schritt gegangen und hat die Kommunalverfassung bereits geändert. Dort ist den Kommunen ermöglicht worden, digitale Tagungen von Gremien zu ermöglichen.
Verwandte Artikel
Anlaufstelle für Gewalt im Sport auch in Marzahn-Hellersdorf einrichten
Auch in Marzahn-Hellersdorf brauchen wir eine Ansprechstelle für Vorfälle von Gewalt im Sport. Bei der Einrichtung ist es wichtig den Bezirkssportbund eng zu beteiligen.
Im Jahr 2022 wurde eine Studie des Landessportbundes NRW mit dem Titel „Sicher im Sport“ veröffentlicht (https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/zahlen-daten-fakten).
Dort wurden 4.367 Sportler*innen über ihre Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigungen befragt. 70 Prozent von ihnen gaben an, schon mal eine Form von Gewalt oder Grenzüberschreitung im Sport erlebt zu haben.
weiterlesen »
Weiterlesen »
Volle Power für Girls! – Girl’s Day im Bezirk verstetigen
Der Girl’s Day bietet jungen Mädchen die Möglichkeit, gemeinsam mit Frauen, die in männerdominierten Branchen arbeiten, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Er ist dabei eine gute Maßnahme zur Stärkung von Mädchen und kann langfristig betrachtet das Interesse für eine Arbeit im Bezirksamt wecken. Unsere Fraktionsvorsitzende Chantal Münster hat daher mit einem Antrag in der BVV den Vorschlag eingebracht, dass das Bezirksamt selbst aktiver Teil des Girl’s Day werden sollte und jungen Mädchen und Frauen die Chance ermöglichen, in die verschiedenen Arbeitsgebiete für einen Tag reinschnuppern zu können. weiterlesen »
Weiterlesen »
U5 Sperrung – Maßnahmen kombinieren, Sperrzeiten kürzen
Mit einem Dringlichen Antag haben wir dem Bezirksamt empfohlen, sich an die zuständigen Stellen zu wenden und darauf hinzuwirken, dass die folgenden Punkte bei der Sanierungsmaßnahme der BVG im Sommer 2024 berücksichtigt werden.
1. Es soll geprüft werden, ob weitere Maßnahmen direkt mit erledigt werden können, z.B. die offene Bahnsteigsanierung am Bahnhof Wuhletal, um künftige Einschränkungen zu verhindern.
2. Es soll überprüft werden, ob die Maßnahme verkürzt und die Auswirkungen somit gemindert werden können.
3. Der Schienenersatzverkehr soll über die B1/B5 abgewickelt werden und nicht durch das Wohngebiet an der Weißenhöher Straße fahren. weiterlesen »
Weiterlesen »