Biesdorfer Promenade aufwerten, neu gestalten und unterschiedliche Interessen vereinen

Da unser Antrag zur Biesdorfer Promenade zuletzt keine Mehrheit fand, haben wir einen neuen Antrag (DS-0316/IX) eingereicht um die unterschiedlichen Interessen zusammen zu bringen. So können wir das Thema nochmal im Ausschuss debattieren und hoffentlich eine Lösung finden.

Der Weg ist marode und die Nutzung durch unterschiedliche Interessengruppen sorgen für Konflikte. In den zahlreichen Kreuzungsbereichen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mit einer Neugestaltung können diese Konflikte beseitigt werden und die barrierefreie Nutzung der wichtigen Wegeverbindung verbessert werden.
Der Antrag betrifft den Abschnitt in Biesdorf-Nord, doch perspektivisch könnte die wichtige Wegebeziehung bis zum Bahnhof Wuhletal und darüber hinaus über den Münsterberger Weg bis zur B1 verlängert und aufgewertet werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, die Biesdorfer Promenade aufzuwerten, neu zu gestalten und dabei die Interessen von unterschiedlichen Nutzer*innen- und Anwohner*innengruppen zusammenzubringen. Mit der Schaffung von getrennter Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sollen Konflikte vermieden werden. Dabei ist dieVerkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ein wichtiger Aspekt, neben der Verbesserung der Nutzungsqualität für alle Nutzenden. Mit der Anhebung der Promenade auf Gehwegniveau in den querenden Straßen sollen die aktuell gefährlichen Kreuzungskonflikte beseitigt werden. Die Kreuzungen sollen stärker vom ruhenden Verkehr freigehalten werden, um die Sicht zu verbessern. Es soll intensiv geprüft werden, ob die Änderung der Vorfahrtsregelung zugunsten der Promenade die Sicherheit für den Rad- und Fußgängerverkehr erhöhen kann. Mit der teilweisen Anpflanzung von Gehölzen und der Verwendung einer wassergebundenen Wegedecke für den Fußweg soll ein parkähnlicher Pfad entstehen, der Spaziergehende zum Flanieren einlädt, ohne neue Flächen zu versiegeln. Bänke entlang des Weges sollen Pausen ermöglichen und zum Verweilen einladen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sollen Fördermittel akquiriert werden (z.B. GRW-, Bundes- und Europamittel). Sofern personelle Engpässe einer zügigen Umsetzung entgegenstehen, soll Amtshilfe bei der Senatsverwaltung oder anderen Bezirken ersucht werden.

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