Es sind weiter wenig Fortschritte beim Klimaschutz in Marzahn-Hellersdorf zu erkennen. Eine aktuelle Anfrage zu den vorgeschriebenen Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude ergibt, dass nur für 15-20% der bezirklichen Gebäude 60-80% der Basisdaten erhoben sind. Sanierungsfahrpläne sind bisher noch gar keine erstellt worden (KA-790/VIII). Damit wird Marzahn-Hellerdorf alle Klimaziele verpassen.
In Aussicht gestellt wird einen Sanierungsfahrplan für ca. 10% der Gebäude bis zum Sommer 2021 aufzustellen. Bündnis 90/Die Grünen fordern das Bezirksamt das in Aussicht gestellte Minimalziel zu erreichen. Bis zum Sommer muss dazu ein verbindlicher Zeitplan für die weitere Erstellung der weiteren Sanierungsfahrpläne vorgelegt werden. Denn klar ist: die Zeit für wirksamen Klimaschutz läuft uns davon.
Im Februar hat der Kreisverband Marzahn-Hellersdorf von Bündnis 90/Die Grünen eine Aktualisierung des Klimaaktionsplans beschlossen. Da das Bezirksamt bis heute auf ein entschiedenes Handeln verzichtet, möchten wir mit dieser umfassenden Vorlage einen neuen Impuls setzen. Der 25-Punkte umfassende Klimaaktionsplan von Bündnis 90/Die Grünen ist realistisch, ambitioniert und absolut notwendig.
Hier geht’s zum vollständigen Klimaaktionsplan (Beschluss des Kreisverbandes vom 08.02.2021).
Frage 1: Wie ist der Stand der Erhebung von Basisdaten für das Gebäudeportfolie des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf als Grundlage für die Erstellung des Sanierungsfahrplans?
und bei den verbleibenden 80-85% der bezirklichen Gebäude keine Basisdaten erhoben.
Frage 2. Wie ist der Stand der Erarbeitung des im Energiewendegesetz vorgesehenen Sanierungsfahrplan für die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude?
Es wurde noch kein Sanierungsfahrplan erstellt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Sanierungsfahrplan für ca. 10% der Gebäude bis zum Sommer 2021 aufgestellt ist. Ein Terminplan für die Erstellung eines vollständigen Sanierungsfahrplans aller öffentlichen Gebäude im Bezirk liegt nicht vor. Ursache für den derzeitigen Sachstand ist, dass die Stelle des/der Energiebeauftragten seit längerer Zeit unbesetzt ist und voraussichtlich erst zum 01.08.2021 wieder besetzt sein wird.
Hintergrund: Das Energiewendegesetz sieht vor, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2050 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegenüber dem Stand von 2010. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen in den letzten Jahren die erforderlichen Basisdaten erhoben. Abschließend erstellen Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan.
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