In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf im August hat Nickel von Neumann das Bezirksamt gefragt, welche Möglichkeiten bestehen, um am Biesdorfer Baggersee eine offizielle Badestelle einzurichten (Drucksache 2099/VIII). Die nun vorliegende schriftliche schriftliche Antwort macht klar, dass eine Badestelle an diesem Ort kurzfristig keine Realisierungschance hat. In der Machbarkeitsstudie für ein Freibad für Marzahn-Hellersdorf wurde jedoch ein Badeschiff am Biesdorfer Baggersee geprüft. Damit würde ergänzend zum geplanten Freibad eine weitere legale Bademöglichkeit in Marzahn-Hellersdorf geschaffen. Der Bedarf lässt sich an jedem Sommerwochenende beobachten.
Der Biesdorfer Baggersee (BBS) dient der Regenentwässerung großer Flächen des Bezirks, dazu gehören die Einzugsgebiete Blumberger Damm, Allee der Kosmonauten und Biesdorf-Süd. Aufgrund der Größe des Einzugsgebietes (ca. 600 Hektar) und der Belastung der zu entwässernden Straßenflächen ergibt sich eine enorme Belastung des Gewässers durch den Eintrag von C-, P- und N-Verbindungen, welche das mikrobielle Wachstum fördern, v.a. im Falle eines Starkregenereignisses nach längeren Trockenperioden i.V.m. hohen Temperaturen. Im BBS kann eine Ausbreitung von toxinbildenden Cyanobaktierien mitunter lebensgefährliche Ausmaße annehmen, v.a. für sehr junge und sehr alte Badegäste. Aus fachlicher Sicht ist daher von einer Duldung des Badebetriebs an den bezirklichen Gewässern, insbesondere (aber nicht ausschließlich) am BBS, abzuraten.
Zuletzt hatte das Deutsche Rote Kreuz (Kreisverband Berlin Nordost) angesichts der trotz allem massiven Badennutzung auch auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen mit Rettungskräften die Badestelle gesichert. Die aktuelle Übernutzung der gelebten Badestellen in Marzahn-Hellersdorf bleibt daher ein Problem. Wir setzen uns dafür ein, die Standortfrage für das Freibad schnell im Konsens zu klären und die Planungsmittel für den Bau bereits im kommenden Landeshaushalt bereit zu stellen.
Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um am Biesdorfer Baggersee eine offizielle Badestelle einzurichten?
Das Gewässer liegt im Geltungsbereich des B-Plans XXI-31d. Dieser dient dem Ausgleich der Eingriffe aus den Bebauungsplänen XXI-31a-b mit umfangreichen Festsetzungen auch für Umwelt- und Natur, die unter den gegebenen Bedingungen (Badebetrieb) nicht wirksam werden können. Der Biesdorfer Baggersee (BBS) dient der Regenentwässerung großer Flächen des Bezirks, dazu gehören die Einzugsgebiete Blumberger Damm, Allee der Kosmonauten und Biesdorf-Süd. Das Regenwasser gelangt über die Einläufe im Norden, Osten und Westen in den BBS. Ein Großteil der Regenwassermenge wird dabei nicht über den Bodenfilter (westlicher Einlauf), sondern ohne Vorreinigung direkt in den BBS geleitet. Aufgrund der Größe des Einzugsgebietes (ca. 600 Hektar) und der Belastung der zu entwässernden Straßenflächen ergibt sich eine enorme Belastung des Gewässers durch den Eintrag von C-, P- und N-Verbindungen, welche das mikrobielle Wachstum fördern, v.a. im Falle eines Starkregenereignisses nach längeren Trockenperioden i.V.m. hohen Temperaturen. Da der BBS kein offizielles Badegewässer ist (nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 BadGewV BE besteht ein Badeverbot im BBS), wird auch kein Monitoring nach § 4 Abs 2. BadGewV BE durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg durchgeführt. Neben der mikrobiologischen Qualität wird dabei u.a. auch die Cyanobakterienentwicklung (“Blaualgen”) und deren Toxinbildung überwacht.
Cyanobakterien finden im BBS v.a. nach Niederschlägen im Hochsommer optimale Bedingungen zur Vermehrung. In der jüngeren Vergangenheit gab es in Berlin bereits Vorfälle mit Cyanobakterien, die u.a. zu verendeten Hunden führten. Im BBS kann eine Ausbreitung von toxinbildenden Cyanobaktierien mitunter lebensgefährliche Ausmaße annehmen, v.a. für sehr junge und sehr alte Badegäste. Aus fachlicher Sicht ist daher von einer Duldung des Badebetriebs an den bezirklichen Gewässern, insbesondere (aber nicht ausschließlich) am BBS, abzuraten. Im Rahmen von Kompensations- bzw. Ausgleichsmaßnahmen und unter dem Gesichtspunkt der Nutzung als Regenentwässerung kann der Biesdorfer Baggersee nicht mit einer offiziellen Badestelle ausgestattet werden.



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