Mit der Grünbauoffensive hat das Abgeordnetenhaus die finanziellen Mittel für die bezirkliche Grünflächenpflege auch in Marzahn-Hellersdorf deutlich erhöht. Mit einer großen Anfrage zur Grünflächenpflege in Marzahn-Hellersdorf hat Cordula Streich beim Bezirksamt im November nachgefragt, wie viel externe Pflegeaufträge es für Straßenbegleitgrün und Grünanlagen gibt (Drucksache – 2284/VIII). Hintergrund sind immer wieder Problem mit dem Zeitpunkt und Umfang von Mäharbeiten, die Bürger*innen zurecht beklagen.
Aus der Antwort geht hervor, dass es in 2020 12 Pflegeaufträge für Fremdfirmen in Marzahn-Hellersdorf gab. Diese haben demnach meist eine Laufzeit von einem Jahr. Ein nachsteuern ist daher schnell möglich, wenn die Qualität nicht nen gewünschten Ansprüchen genügt. Wir werden das Thema im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda auch im kommenden Jahr wieder auf die Tagesordnung setzen.
Wir stehen dabei für einen Paradigmenwechsel in der Grünflächenpflege hin zu größerer Naturnähe und Insektenfreundlichkeit. Dafür wollen wir in unseren Parks und auf dem Straßenbegleitgrün Flächen lassen, auf denen nicht jeder Grashalm sofort gemäht wird. Damit machen wir biologische Vielfalt in der Stadt erlebbar. Regengärten (bepflanzte Regen-Versickerungsflächen an Straßenrändern) sollen nach dem Vorbild von New York City auch in Marzahn-Hellersdorf entstehen. Sie verschönern das Stadtbild verschönern, sorgen für ein angenehmeres Klima und bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
1. Wie viele Pflegeaufträge für Straßenbegleitgrün und Grünanlagen an Fremdfirmen gibt es in Marzahn-Hellersdorf?
Im Bezirksamt gibt es Pflegeaufträge für Grünflächen- und Baumpflege. Die Zahl verändert sich je nach Bedarf, belief sich im Haushaltsjahr 2020 auf 12.
2. Welche vertraglichen Vereinbarungen existieren zum Zeitpunkt und Umfang von Mäharbeiten?
Sämtliche Mäharbeiten werden gemäß DIN 18919 ausgeführt. Es existieren diverse Vereinbarungen zum Zeitpunkt und Umfang von Mäharbeiten. Diese sind unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:
- Objektart (Straßengrün, Grünanlage, etc.)
- Produkt – KLR (hochwertige öffentliche Grünanlage, übliche öffentliche Grünanlage, Grünpflege Straßenland, etc.)
- Pflegekategorie (Gebrauchsrasen, Landschaftsrasen, etc.)
- soziale/ nutzungsbezogene Funktion der Fläche
- ökologische/naturhaushalterische Funktion der Fläche
- ästhetische/ gartenkünstlerische Funktion der Fläche
Diese Faktoren werden zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Vergabe gegeneinander abgewogen. Nach der Abwägung werden der Zeitpunkt und der Umfang der Mäharbeiten individuell für jedes Objekt festgelegt. Hinzukommt, dass der Zeitpunkt und der Umfang der Mäharbeiten immer auch abhängig vom Vegetations- und Witterungsverlauf ist.
Zum Beispiel war/ wird vereinbart für:
- Für Gebrauchsrasen „üblichen Grünanlagen“: 3-4x jährlich von April bis Oktober
- Für Gebrauchsrasen „hochwertigen Grünanlagen“: 7-8x jährlich von April bis Oktober
- Für Landschaftsrasen in Grünanlagen (Wiesenflächen): 0x jährlich oder 1-2x jährlich jeweils nach der Blüte (Juli/ August & Oktober/ November)
- Für Landschaftsrasen im Straßenland: 3x jährlich von April bis Oktober
3. Welche Laufzeiten haben die Pflegeaufträge an Fremdfirmen?
Auch dort gibt es unterschiedliche Laufzeiten, da diese abhängig von der Art des Vergabeverfahrens und den Auftragssummen sind.
Es gibt Laufzeiten von 1 Jahr oder Laufzeiten von 1 Jahr mit Option auf Verlängerung (max. 4 Jahre insgesamt).
4. Erfolgt die Grünpflege durch Fremdfirmen auch auf Grundlage des “Handbuchs Gute Pflege”?
Ja, da wo es fachlich sinnvoll, anwendbar und umsetzbar ist.
5. Falls nein, ist dies für die Zukunft angestrebt?
entfällt



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