Auf Vorlage von Justizsenator Dr. Dirk Behrendt hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am 8. Januar 2019 beschlossen einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Dieser richtet sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Konkret geht es unter anderem um die vorgegebenen Mindestflächen bei der Schweinehaltung. Diese Mindestflächen sind nach Auffassung des Landes Berlin zu gering.
Hierzu erklärt der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt:
„Gerade Berlin als Verbraucherinnenstadt hat ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung in ganz Deutschland. Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht. Mit dem Senatsbeschluss ist nun der Weg frei, den Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“
Quelle: https://www.berlin.de/sen/justva/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.772703.php
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