Jeder kennt das: endlose Wartezeit im Bürgeramt bis die gezogene Nummer aufgerufen wird. Nun ist das auch notwendig, um den Berliner Familienpass zu erwerben, der für Familien mit Kindern zahlreiche Vergünstigungen für Sport- und Kulturveranstaltungen ermöglicht. Wir haben das Bezirksamt gefragt, warum der Erwerb dieses Jahr nicht ähnlich unbürokratisch ohne Wartezeit am Empfang möglich ist wie das 2017 der Fall war. Dass der zuständige Stadtrat eine veränderte Praxis schlicht abstreitet, zeigt, dass er nicht weiß, wovon er spricht. Am Ende leiden unter dieser unnötigen Bürokratie nicht nur die Familien, sondern auch die Beschäftigten und übrigen Kunden der Bürgerämter.
Hier finden Sie die gesamte Antwort:
1. Warum kann der Familienpass nicht mehr wie in den Vorjahren direkt am Empfang erworben werden?
Die jetzige Verfahrensweise besteht bereits seit 2011 und hat bisher zu keinen Beschwerden oder Anfragen geführt. Der Familienpass ist kostenpflichtig, d. h., seine Ausgabe ist mit der Annahme von Geld verbunden, was wiederum bar oder bargeldlos erfolgen kann. Diese Möglichkeit besteht an allen Bedienplätzen der 3 Bürgerämter.
2. Warum muss nun eine Wartemarke gezogen werden und verlängert so die Wartezeit auch für Menschen, die nur den Familienpass erwerben wollen?
Für den Familienpass (nachweispflichtige Wertsache) ist, wie bereits unter 1. dargestellt, ei-ne Verwaltungsgebühr zu entrichten. Zusätzlich muss der Familienpass bei Vorlage des Leistungsbescheides abgestempelt und die Eintragung der Kinder vorgenommen werden. Der Verwaltungsaufwand ist mit der Beantragung von Meldebescheinigungen, Ausstellen von „berlinpässen“ und Beantragung von Führungszeugnissen zu vergleichen. Diese Dienstleistungen werden allen Bearbeitungsplätzen mit Terminvereinbarung oder nach Er-halt einer Wartemarke durch die Bürgerämter erbracht. Auch aus Gründen der Gleichbe-handlung wird das jetzige Verfahren beibehalten.
Thomas Braun


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