In der letzten Zeit wurden dem Bezirksamt verschiedene Vorfälle gemeldet, bei denen es durch Baumaßnahmen zur Vernichtung aktiver Niststätten kam. Bei Sanierungsarbeiten am „Siedlungshofs 6“ der „Grünen Mitte“ wurden z.B. mindestens zwei aktive Niststätten einzementiert und damit mindestens sechs junge Stare getötet.
Uns interessiert, wie diese Verstöße geahndet werden können und wie eine Wiederholung vermieden werden kann. Das Bezirksamt muss dem Artenschutz auch bei der wachsenden Bautätigkeit Beachtung schenken.
Die Antworten auf unsere Anfrage (KA-100/VIII):
- Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, wenn eine Anzeige auf Nichteinhaltung des Artenschutzes auf privaten Baustellen erfolgt?
- Sind dem Bezirksamt Nistplätze in der Fercher Str. 44, 46, 8-50 angezeigt worden und wie wurde seitens des Bezirksamtes reagiert?
- Sind in der Fercher Str. 14 u. 18 alle Schutzmaßnahmen zum Schutz der dort brütenden Vögel eingehalten worden?
- Lag auf den genannten Baustellen ein Verstoß gegen das BlnNaSchG vor?
Das Bezirksamt geht der Anzeige nach, prüft gemäß Naturschutzrecht und Tierschutzrecht und entscheidet anschließend, ob und ggf. welche Maßnahmen geboten sind.
Für das Vorhaben liegt eine Ausnahmegenehmigung auf Grundlage der „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 3. September 2014“ vor. Eine Anzeige ist demgemäß erfolgt. Weitere erfolgen entsprechend dem Baufortschritt.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen, die Frage kann daher nicht abschließend beantwortet werden.
Nein, es sind keine artenschutzrechtlichen Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes betroffen. Möglicherweise wurde gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz verstoßen. Der Bereich Tierschutz (Ordnungsamt) und der Bereich Artenschutz (Umwelt- und Naturschutzamt) des Bezirksamtes haben Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt.


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Hiltrudstraße: Bezirksamt will Großprojekt hinter verschlossenen Türen durchwinken
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
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