Jugendamt: Situation der Regionalsozialpädagogischen Dienste

Die Aufgaben des Jugendamtes sind in den letzten Jahren gewachsen. Die dramatische Entwicklung von Kinderarmut und die Ergebnisse bspw. der Einschulungsuntersuchungen zeigen großen Handlungsbedarf. Wir haben daher mal beim Bezirksamt nachgefragt, wie die Situation der Regionalsozialpädagogischen Dienste im Jugendamt aussieht (KA-130/VIII).

  1. Wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wurden in den letzten drei Jahren im RSD eingestellt? (Erfassung nach Bezirksregionen)
  2. Einstellungen im RSD nach Bezirksregionen (01.07.2014 bis 01.07.2017):
    Marzahn-Nord 5
    Marzahn-Mitte 6
    Marzahn-Süd 2
    Hellersdorf-Süd 9
    Hellersdorf-Nord 5
    Hellersdorf-Ost 5
    Gesamt: 32

    Das Jugendamt hat im Ergebnis der Beratung der zentralen Arbeitsgruppen Ressourcensteuerung über die Fortschreibung der Mehrbedarfe „Wachsende Stadt“ für 2018 einen Zugang von 5,4 Stellen erhalten. Diese befinden sich bereits im Besetzungsverfahren.

  3. Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt?
  4. Mit Stand 01.07.2017 sind 9,4 Stellen unbesetzt.

  5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten drei Jahren den RSD wieder verlassen? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind länger als fünf Jahre im RSD beschäftigt?
  6. In den letzten 3 Jahren haben 7 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter den RSD wieder verlassen. Länger als 5 Jahre im RSD beschäftigt sind 49 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

  7. Wie viele Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger arbeiten im RSD?
  8. Im RSD arbeiten 6 Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger.

  9. Wie viele Fälle werden in den jeweiligen Regionen pro VZÄ betreut? Wie viele Fälle be-treuen Mitarbeitende, die in Teilzeit (32 Std.) arbeiten? Wie viele Familien mit wie vielen Kindern betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RSD durchschnittlich?
  10. Region Hellersdorf Nord

    In der Region werden 1371 Familien mit 2477 Kindern betreut. Dies entspricht im Durchschnitt 98 Familien pro Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die verkürzt arbeiten, erhalten prozentual weniger Familien zugeteilt. Dadurch erhöht sich die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vollzeit arbeitet, auf 105 Familien.

    Region Hellersdorf Ost /Mahlsdorf

    In der Region werden 1158 Familien mit 1572 Kindern betreut. Dies entspricht pro VZÄ / Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter 128 Familien. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter geben an, aktuell im Durchschnitt 114 Familien zu begleiten, die 30 Stunden Kräfte im Durchschnitt 88 Familien. Die Differenz entsteht durch die Zählung (Akten werden zur Archivierung vorbereitet). Zugenommen in der Betreuung haben die Familien mit mehr als drei Kindern

    Region Marzahn-Süd

    Pro VZÄ / Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter werden derzeit 136 Familien betreut; die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Teilzeit betreuen ca. 69 Familien.

    Region Hellersdorf-Süd

    Im Team Hellersdorf- Süd / Kaulsdorf haben die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (fallzuständige Sozialarbeiterin bzw. fallzuständiger Sozialarbeiter) durchschnittlich 42 Leistungsakten (HzE). Durchschnittlich betreut eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter 129 Familien mit durchschnittlich 1,78 Kindern pro Familie. Eine Fachkraft in Teilzeit betreut im RSD Hellersdorf-Süd / Kaulsdorf  durchschnittlich 72 Fälle.

    Region Marzahn-Mitte

    13 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bearbeiten ca. 100 Fälle mit 100 Familien und ca. 420 Kindern und Jugendlichen. Fälle setzen sich zusammen aus 45-50 HzE / 30-40 Beratungsakten ohne Hilfe /10-20 T/S/U (Trennungs-Scheidungs-Umgangsverfahren).

    Region Marzahn-Nord

    9,75 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bearbeiten ca. 100 Familien mit ca. 400 Kindern und Jugendlichen. Fälle setzen sich zusammen aus 40-45 HzE / 35-45 Beratungsakten / 10-20 T/S/U (Trennungs-Scheidungs-Umgangsverfahren).

  11. Welches Konzept zur Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es? Nach wie viel Monaten besuchen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Kurs „Neu im RSD“ vom SFBB? Wer trägt die Kosten für diesen Kurs und ist dieser verpflichtend für die Mitarbeitenden?
  12. Das Einarbeitungskonzept heißt in unserem Bezirk „Welcome“ (siehe Anlage). Alle Kolleginnen und Kollegen des Jugendamtes, die im jeweiligen Kalenderjahr angefangen haben, nehmen an dem Programm teil. Sie lernen an drei Tagen alle Abteilungen des Jugendamtes und Teile des Gesundheitsamtes kennen:

    • Jug L, Jugendhilfeplanung + Struktur des Bezirkes
    • Fachsteuerung
    • EFB
    • Jugendberufsagentur
    • Gesundheitsamt

    Zur Begrüßungsveranstaltung erhalten sie vom Jugendamtsleiter einen Ordner, in dem alle relevanten Angaben zum Bezirk, zur Struktur und zu den Arbeitsabläufen enthalten sind. Alle Angaben und weiteren internen Absprachen, Vereinbarungen sind für alle Kolleginnen und Kollegen online hinterlegt.

    Die konkrete Einarbeitung erfolgt dann in den jeweiligen Teams, wie allgemein üblich mit einer direkten Anleiterin. Nach zwei Monaten findet ein erstes Gespräch mit der Gruppenleitung statt. Je nach Vorerfahrung und individueller Voraussetzungen erhalten die Neuen nach drei bis sechs Monaten eigene Akten, wobei sie noch nicht eigenständig arbeiten. Nach sechs bis neun Monaten arbeiten die Neuen relativ selbständig. Von einer vollständigen Einarbeitung, incl. komplizierter Kinderschutz-und Gerichtssachen, sollte nach zwei Jahren ausgegangen werden.

    Auf Grund der zwischenzeitlich prekären Personalsituation konnte das Konzept, insbesondere in Hellersdorf Süd, nicht eingehalten werden. Hier mussten die Neuen schon nach sechs Wochen unterstützend tätig werden und in kurzer Zeit Akten bearbeiten.

    Der Kurs „Neu im RSD“ ist verpflichtend, die neuen Kollegeninnen und Kollegen melden sich in den ersten Tagen an. Sie müssen die Kosten selbst tragen.

  13. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um neue Mitarbeitende im RSD zu gewinnen? Wie arbeitet der Bezirk mit den Hochschulen zusammen?
  14. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf baut unter der Leitung des Fachbereiches Personal seine Kooperationsaktivitäten mit Berliner Hochschulen seit Ende 2016 aus. Als Grundlage für die künftige Zusammenarbeit fanden im Jahr 2016 zunächst zwei Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Career-Services von Berliner Hochschulen und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf statt, um die Möglichkeiten der künftigen personalwerblichen Zusammenarbeit zu erörtern. In der Folge beteiligte sich das

    Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im bisherigen Jahresverlauf 2017 an zwei Hochschulinformationsveranstaltungen. Ferner wurde in der AG 78 HzE auf das Personalproblem aufmerksam gemacht mit der Bitte, alle möglichen Interessenten an einen konkreten Ansprechpartner im Jugendamt zu vermitteln.

    Es werden in regelmäßigen Abständen die freien Stellen im RSD ausgeschrieben.

    Mit der ortsansässigen Alice Salomon Hochschule findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die Professorin, Frau Rätz, wirbt ebenfalls persönlich für Praktika im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, jedoch ohne Erfolg. Eine Regionalleiterin ging und geht in die Vorlesungen und wirbt für den Bezirk, es werden an der Hochschule Flyer hinterlegt und in der Mensa Studenten angesprochen, leider auch mit mäßigem Erfolg. Wir möchten zukünftig dual Studierende in unseren Regionalteams aufnehmen und haben in diesem Zusammenhang bei der Dienststelle 6 Ausbildungsplätze angemeldet. Seitens SenFin liegt noch keine Rückmeldung vor.

  15. Welche Anforderungen werden für die Beschäftigung im RSD gestellt?
  16. Die formalen Anforderungen an Beschäftigte im RSD sind im Anforderungsprofil definiert. Tab.: Auszug aus dem Anforderungsprofil

    Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der
    Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschule / Master Fachrichtung :
    X Abschluss einer (Fach-) Hochschule / Bachelor X Fachrichtung: Sozialarbeit / Sozialpädagogik
    X Staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagogin /
    Sozialpädagoge
    oder
    Anerkannter Ausbildungsberuf als
    X Sonstige Qualifikation sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
  17. Wie viele Bewerbungen entfallen im Durchschnitt auf eine ausgeschriebene Stelle im RSD?
  18. Zwischen 20 und 30 Bewerbungen sind eingegangen auf eine ausgeschriebene Stelle im RSD.

  19. Wie viele der seit 01.01.2017 offenen Stellen im RSD konnten mittlerweile besetzt wer-den, bzw. für wie viele Stellen läuft derzeit ein Besetzungsverfahren?
  20. Eine Stelle haben wir zum 01.01.2017, eine weitere zum 01.02.2017 und eine dritte zum 01.07.2017 besetzt. Mit dem zurzeit laufenden Verfahren beantragen wir 9 Stellen zu besetzen.

  21. Wie viele Mitarbeitende werden in den nächsten 5 Jahren in Rente, bzw. in Pension gehen?
  22. In Rente bzw. in Pension werden in den nächsten 5 Jahren 10 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gehen.

  23. Welche Stellenanteile übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RSD im Rahmen der Aktenführung und durch administrative Aufgaben?
  24. Gegenwärtig: Anlegen von Betreuungs- und Leistungsakten, Leistungsakten nach
    Entsperrung bearbeiten, Erstellen und Führen der Zentralkartei, Archivierung, Botengang

    Zukünftig: Veränderungen durch Einführung von SoPart (Eingaben nach Vorgabe der
    Sozialarbeiter möglich, aber wenig sinnvoll), ausdrucken der Blätter für die Leistungs-akten, Aufgaben bei Aktenabgaben übernehmen, Eingabe mit Koordinator HzE in den Katalog des Programms (Hilfen außerhalb Berlins) und von den Rl gewollt sind Assistenzaufgaben (kann derzeit aber noch nicht abschließend eingeschätzt werden).

  25. Wird die Stufenvorwegnahme für Mitarbeiterinnen des RSD in Anspruch genommen? Wird diese bereits im Rahmen der Neueinstellung gewährt? Welche Möglichkeiten bestehen für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Stufenvorwegnahme in Anspruch zu nehmen? Wie viele Stufenvorwegnahmen, aufgeschlüsselt nach Neueinstellungen und bestehenden Arbeitsverhältnissen wurden bereits gewährt?
  26. Nein, bisher wurde die Stufenvorwegnahme für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter nicht in Anspruch genommen bzw. beantragt. Das wäre gegenüber den vorherigen Einstellungen (32 in der Anzahl) eine Ungleichbehandlung.

  27. Erhalten alle Mitarbeitenden im RSD die spezifische Fallzulage? Wenn nein, warum nicht?
  28. Alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die als Schwerpunktaufgabe „Kinderschutz“ bearbeiten, erhalten eine Entgeltgruppenzulage.

  29. Wie viele Stunden zusätzliche Arbeit besteht für die Mitarbeiter*innen des RSD durch die Einführung der neuen Software SoPart?
  30. Die Sozialarbeiter/innen werden an 5 Tagen zum Programm geschult und benötigen 2 – 3 Wochen zur Eingabe der Fälle in das neue System. Hinzukommt die Arbeitszeit der Multiplikatoren und Tester (7 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, 1 Verwaltungskraft); sie werden ebenfalls an 5 Tagen geschult und übernehmen dann die Schulung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Teams (je 2 Teams a 5 Tage) und begleiten die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Schließzeit (Eingabe der
    Fälle). Gleichfalls übernahm eine Regionalleiterin des RSD die Projektleitung.

    Mit der Implementierung des Programms sollte die Mehrbelastung mit dem 01.01.2018 beendet sein. Die mentale Umstellung auf die veränderte Arbeitsweise wird sicher eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Anlage: Programm „Welcome“ für neue Kolleginnen und Kollegen im Jugendamt Marzahn – Hellersdorf (alle Bereiche) 2017 / 18

Verwandte Artikel