Große Anfrage – 1375/VII (18.03.2014)
Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
1. An welchen Orten des Bezirkes hat das Bezirksamt im Jahr 2013 den Eichenprozessionsspinner bekämpft?
Der Fachbereich Grün des Straßen- und Grünflächenamtes hat in seiner Zuständigkeit 2013 an zwei Stellen im Bezirk Nester des Eichenprozessionsspinners bekämpft.
– in der Schwabenalle in der Nähe der 43. Kita
– Köpenicker Str. vor Hausnummer 260 im Bereich der Bushaltstelle
2. Mit welchen Mitteln wurde die Bekämpfung durchgeführt?
Die Nester wurden von den befallenen Bäumen abgesaugt.
3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten?
Eine Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten hat bisher nicht stattgefunden.
4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit privaten Anliegern bei der Bekämpfung?
Zuständig ist das Gesundheitsamt, da es sich beim Befall durch den Eichenprozessions-spinner nicht um Natur- oder Pflanzenschutz handelt, sondern um die Gefährdung der Gesundheit von ausgewählten Teilen der Bevölkerung. Weiterhin zuständig sind die Eigentümer in ihrer Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit betroffener Bäume oder Orte. Private Anlieger und Grundstückseigentümer können sich bei Problemen an das Gesundheitsamt wenden. Durch das Gesundheitsamt erfolgt nach Terminvereinbarung ein Ortstermin zur Feststellung des Befalls und eine umfangreiche Beratung. Dabei wird auch ein Merkblatt zum Thema sowie eine Liste der Schädlingsbekämpfungsfirmen mit Erfahrung zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern übergeben. Diese Unterlagen sind auch im Internet hinterlegt.
5. Wo können sich Grundstückseigentümer bei Befall beraten lassen?
Die Grundstückseigentümer können sich zu einer ersten Beratung und zur Terminvereinbarung an das Gesundheitsamt, Fachbereich 2 Hygiene und Umweltmedizin Telefon 90293 3639 wenden. Weitere Informationen finden sich im Internetauftritt des Fachbereiches 2.


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Hiltrudstraße: Bezirksamt will Großprojekt hinter verschlossenen Türen durchwinken
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
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