Das “Haus Babylon” ist seit über 20 Jahren ein interkulturell wirkendes und zugleich ein sehr kreatives und offenes Haus mit vielfältigen Verflechtungen zu anderen Institutionen und Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im Bezirk. Es ist unverzichtbar in seiner Arbeit. Mit der großen Anfrage (1133/VII) haben wir in der BVV thematisiert, wie die Sanierung endlich umgesetzt werden kann.
Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, das Projekt “Haus Babylon” langfristig im Bezirk zu erhalten. Das Gebäude Stephan-Born-Str. 4 ist seit Errichtung nicht saniert worden. Dementsprechend hoch ist der Sanierungsbedarf, der sich in allen Teilen zeigt, sei es bei der Haustechnik, beim energetischen Standard oder in der Grundrissorganisation, wie zum Beispiel der Sicherung der Fluchtwege. Der erste Schritt, ob eine Sanierung des Gebäudes erfolgt oder ein Neubau, war die Erarbeitung eines mit allen Beteiligten abgestimmten Raumprogramms.
Große Anfrage – 1133/VII (15.10.2013)
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
- Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt, um das „Haus Babylon“ als eine wichtige infrastrukturelle Einrichtung der generations- und herkunftsübergreifenden Verständigungsarbeit langfristig an dem gegenwärtigen Standort zu erhalten?
- Warum wurde im Wirtschaftlichkeitsgutachten von 2012 nur eine Luxus-Vollsanierung untersucht und nicht auch eine Minimalvariante, die auf die gesicherte Nutzbarkeit des Hauses orientiert?
- Ist die Aufnahme des Hauses Babylon in die Infrastrukturplanung 2015 beabsichtigt?
- Welche konkreten Schritte plant das Bezirksamt ab 2015, um das interkulturelle Zentrum „Haus Babylon“ langfristig zu sichern?
Begründung:
Der Träger ist seit über 20 Jahren ein anerkannter Träger der Jugendhilfe, das Haus Babylon ist dabei ein interkulturell wirkendes und zugleich ein sehr kreatives und offenes Haus mit vielfältigen Verflechtungen zu anderen Institutionen und Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im Bezirk. Es ist unverzichtbar in seiner Arbeit.
Aus dem Wortprotokoll der BVV
Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
[..] Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, das Projekt “Haus Babylon” langfristig im Bezirk zu erhalten. Der Träger Babel e.V. ist seit 20, mehr als 20 Jahren im Bezirk tätig, über seine Grenzen hinaus bekannt, sein Wirken wird sehr geschätzt. Babel e.V. widmet sich der Förderung eines friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft. Das Trägerprofil ist auf interkulturelle, antirassistische Antidiskriminierungs- und Migrationsarbeit ausgerichtet.
Das “Haus Babylon” bietet breite offene und generationsübergreifende interkulturelle Angebote. Diese richten sich an Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene, darunter insbesondere auch an Seniorinnen und Senioren. Das Haus arbeitet kulturübergreifend, ohne eine Gruppe in den Fordergrund zu stellen. Es engagiert sich für den Brückenbau zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Das Angebot des Trägers Babel e.V. mit dem Schwerpunkt der interkulturellen Arbeit ist unverzichtbar für den Bezirk. Der Träger Babel e.V. arbeitet seit 1996 im “Haus Babylon”, in der Stephan-Born-Str. 4, vormals Klausdorfer Str. 8, in der Bezirksregion Hellersdorf-Nord. Das Objekt der Stephan-Born-Str. 4 befindet sich im Fachvermögen des Jugendamtes. Die ehemalige Kinderkombination vom Typ WBS 70 wurde 1988 errichtet, war bis 1996 erst als Kinderkombination, dann als Kindertagesstätte genutzt und nach Aufgabe der Kita-Nutzung von Babel oder dem Babel e.V. in Trägerschaft gegeben worden.
Das Gebäude Stephan-Born-Str. 4 mit einer Bruttogeschossfläche von 2640 qm und einer Nettonutzfläche von 2188 qm ist seit Errichtung nicht saniert worden. Dementsprechend hoch ist der Sanierungsbedarf, der sich in allen Teilen zeigt, sei es bei der Haustechnik, beim energetischen Standard oder in der Grundrissorganisation, wie zum Beispiel der Sicherung der Fluchtwege.
Seit längerer Zeit liegt ein Antrag im Rahmen des Programms “Stadtumbau Ost” zur Aufwertung des “Hauses Babylon” in der Stephan-Born-Str. 4 in Hellersorf-Nord vor. Um das Anliegen der Sanierung anzugehen wurde 2011, wurde in die Prioritätenliste “Stadtumbau Ost” für die Programmjahre 2012/13 zunächst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit der Frage: Sanierung oder Neubau? aufgenommen.
Dies war erforderlich, da einerseits die vorliegenden Kostenschätzungen für die Aufwertung des Hauses älteren Datums waren und aktuelle Kostenermittlungen nicht vorlagen, die auch den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sozusagen Rechnung trugen. Andererseits ist dies angesichts der Komplexität des Vorhabens unerlässlich und wird auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wenn es in das Programm “Stadtumbau Ost” aufgenommen werden will, erwartet.
Der erste Schritt, ob eine Sanierung des Gebäudes erfolgt oder ein Neubau, war die Erarbeitung eines mit allen Beteiligten abgestimmten Raumprogramms. Gemäß der Beschlussfassung der bezirklichen AG Infrastruktur vom 16.09.2011 wurde zur Erarbeitung eines Raumprogramms unter der Leitung vom Jugendamt eine Arbeitsgruppe, unter Teilnahme vom Amt für Soziales, der Stadtplanung, der Serviceeinheit Facility Management, der Integrationsbeauftragten, des Trägers Babel e.V., des Deutschen paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Gebietsbeauftragten Aktionsraum “Plus”, gebildet.
Diese Arbeitsgruppe arbeitet sehr zielstrebig und legte im Februar 2012 einen Abschlussbericht vor. Insofern ging es nicht um die Frage “Luxusvollsanierung oder Minimalvariante”, sondern bei der Frage, und das ist an allen anderen Stellen genauso gewesen bei Infrastruktureinrichtungen, war zu untersuchen, was ist baulich zwingend notwendig, in welchem Umfang. Und die Grundlage dafür muss die Erarbeitung eines Raumprogramms und die Nutzung sein. Und das ist nicht, sage ich, am grünen Tisch in irgendeinem Amt entstanden, sondern genau in dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe.
Daraufhin konnte der zweite Schritt, die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im zweiten Halbjahr 2012 angegangen werden. Hier war die Arbeitsgruppe in der angegebenen Zusammensetzung erneut tätig, bereitete sehr gezielt die Auswahl eines Büros vor, das die Untersuchung durchführen sollte, und begleitete die Umsetzung des Auftrages. Das Ergebnis lag Anfang Dezember 2012 vor. Es handelt sich, und dass will ich hier ganz klar sagen noch mal, um eine klare, detaillierte und sachkundige Darstellung. Es geht eben nicht um eine Luxussanierung, sondern um die Einhaltung geltender Standards und Rechtsvorschriften. Die Kosten von ca. 3 Millionen Euro sind dabei realistisch, was die Sanierung von vergleichbaren Objekten und aktuelle Planung von Sanierungen vergleichbarer Objekte belegen. Das Programm der Beantragung der Mittel für die Umsetzung der Sanierung besteht darin, dass es sich hier um einen erheblichen Kostenaufwand handelt, der Bedarfe an Sanierungen von Objekten des Gemeinbedarfes in Schulen insgesamt sehr hoch ist, die Mittel die aus dem Stadtumbau zur Verfügung stehen, nur begrenzt sind und mit weiteren Kürzungen zu rechnen ist und somit Prioritäten gesetzt werden mussten und müssen.
Und, sie wissen es selbst, denn es ist auch die Beschlusslage der BVV, die Prioritäten lagen und liegen entsprechend des Programmschwerpunktes, Bildungseinrichtungen des Bezirkes zu fördern, bisher bei Schulen und Kitas. Was angesichts auch wieder steigender Kinder- und Schülerzahlen und der vorliegenden Gewährleistungsverpflichtung des Bezirkes nachvollziehbar ist. Und, ich will nicht verschweigen, gerade auch Kollege Gräff immer mal wieder stöhnt, wann denn endlich der Zeitpunkt wäre, wo auch andere Projekte über den “Stadtumbau Ost” gefördert werden könnten als immer nur Schulen und Kitas. Spielplätze, Straßen und zum Beispiel auch solche Gemeinbedarfseinrichtungen, die bisher eben keine ausreichende Berücksichtigung, grade auch in den letzten Jahren, finden konnten. Auch kann bei der Umsetzung des Vorhabens für das Objekt in der Stephan-Born-Straße nicht wie bei anderen Projekten auf andere Fördermittel zurückgegriffen werden, wie zum Beispiel bei Kitas auf U3-Mittel, um hier Teilabschnitte zu finanzieren.
Zu Ihrer Dritten Frage: Dennoch hat der Bezirk das Vorhaben nicht aus den Augen verloren oder aufgegeben. Es ist auch zu keiner Zeit von der Liste der Infrastrukturplanung gestrichen worden. Allerdings, und das konnten wir jetzt grad am Dienstag wieder sehen, als wir über die Rang- und Reihenfolge der QF4 Mittel im Bezirksamt zu entscheiden hatten, allerdings ist die Liste der Infrastrukturobjekte sehr lang und reicht sozusagen sehr weit in die nächsten Jahre, immer abhängig von der Summe, die uns dann über die, über das Land, weil es ist nicht unsere Entscheidung, es ist nicht unsere Infrastruktur, Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Das Amt für Stadtentwicklung, und hiermit komm ich zu Ihrer vierten Frage, hat hier bereits vor einiger Zeit mit dem Jugendamt einen Termin vereinbart und die Handlungsschwerpunkte für den “Stadtumbau Ost” für das Fachvermögen Jugend entsprechend der Planung aus dem Insek 2012, und auf das will ich auch noch mal verweisen, weil, das ist ja sozusagen die Grundlage, das Grundlagenpapier, die Grundlagenbeschlussfassung für die infrastrukturelle Entwicklung des Bezirkes und seiner Stadtteile, und die Programmanmeldung für die kommenden Jahre abzustimmen. Dieser Termin ist für den 29. Oktober geplant. Daran werden auch die Gebietsbeauftragte für den Stadtumbau und die Serviceeinheit Facility Management, der Bereich Bau, teilnehmen. Ein Tagesordnungspunkt ist hier auch die Erörterung der Möglichkeiten für die Sanierung des Objektes der Stephan-Born-Str. 4. Insofern sollten Sie vielleicht zur nächsten BVV noch mal eine mündliche Anfrage zum Stand stellen.
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