Ehegattensplitting auch für Homo-Ehe: Karlsruher Urteil längst überfällig

Am 6.Juni 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eingetragene Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting mit der Ehe gleich zu stellen sind – und das rückwirkend bis zum Jahr 2001.

Bündnis 90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf begrüßen diese überfällige Entscheidung der Karlsruher RichterInnen. Sie macht deutlich, dass die derzeit betriebene Gleichstellungspolitik der Merkel-Regierung alles andere als verfassungskonform ist. Nun muss der Deutsche Bundestag die Gleichstellung im Steuer- und Adoptionsrecht beschließen, dies beinhaltet auch das Ehegattensplitting.

In Marzahn-Hellersdorf sind inzwischen weit über 100 eingetragene Lebenspartnerschaften davon betroffen. Sie erleben nun einen weiteren Schritt in Richtung voller Gleichstellung. Bisher mussten eingetragene LebenspartnerInnen gegen das Finanzamt vor Gericht ziehen, um die Gleichstellung beim Ehegattensplitting zu erhalten. Dieses Verfahren raubte den Betroffenen viel Zeit und Kraft und hat nun endlich am Ende gefunden.

Nach dieser Entscheidung ist klar: es gibt keine haltbaren Gründe mehr, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht zu öffnen.

Mathias Raudies, Queerpolitischer Sprecher

Mathias Raudies, Queerpolitischer Sprecher

„Bündnis 90/Die Grünen setzen sich seit Beginn für die konsequente Gleichstellung zwischen Homo- und Heterosexuellen Menschen ein. Der angebliche Kompromiss die eingetragenen Lebenspartnerschaften in einem schwarz-gelben Familiensplitting einzubeziehen ist nicht hinnehmbar, denn die Ungleichbehandlung zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenpartnerschaft würde fortbestehen.“

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