Konsequenzen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

kleine Anfrage zu “Konsequenzen aus dem Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung in Marzahn-Hellersdorf” – KA-396/VI (05.04.2011)

Ich frage das Bezirksamt

  1. Was bedeutet das Sachverständigengutachten für die Gleichstellungsarbeit in Marzahn-Hellersdorf?
  2. Gibt der Bezirk öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die Frauenförderung haben, so wie es im § 14 LGG gefordert ist?
  3. Was tut der Bezirk gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Frauen?
  4. Wie werden die Anliegen der Frauenprojekte berücksichtigt?
  5. Wie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt, in der Verwaltung als Vorbild für die Wirtschaft? Wird ausreichend flexible Kinderbetreuung im Bezirk angeboten?
  6. Wie wird das Bezirksamt mit den Empfehlungen der Sachverständigenkommission umgehen? (Öffentlich, z. B. zum Thema Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen, Zeitverwendung)
  7. In welcher Weise finden die Ergebnisse des Gleichstellungsberichtes zukünftig bei der Zuwendungsvergabe an Frauenprojekte Berücksichtigung?


zu 1.

Bei dem Sachverständigengutachten, das unter dem Titel „Neue Wege – gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ am 25. Januar 2011 vorgestellt wurde, handelt es sich um ein Gutachten, das als Grundlage für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung dienen soll und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben wurde. Das BMFSFJ wird als federführendes Ressort die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung vorbereiten und diese dem Bundeskabinett zum Beschluss vorlegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung und das Sachverständigengutachten der Gleichstellungsberichtskommission bilden dann gemeinsam den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.

Die Ergebnisse des Gutachtens bestätigen die Notwendigkeit der bisherigen und zukünftigen Gleichstellungsarbeit im Bezirk, da Gleichstellung ein dynamischer Prozess ist, der eng verbunden ist mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandlungsprozessen. Daher besteht weiterhin Handlungsbedarf auf der kommunalen Ebene sowie auf der Landes- und Bundesebene.

In Folge wird am Beispiel folgender Bereiche der bestehende Handlungsbedarf im Hinblick auf die Gleichstellungsarbeit auf kommunaler Ebene aufgezeigt:

Im Bildungsbereich ist der Zugang zu Bildung und Weiterbildung unter Geschlechterperspektive in allen Lebensphasen besonders wichtig. Das beinhaltet Fragen der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie und die Möglichkeit, verpasste Bildungschancen nachzuholen. U.a. ist dabei der Leitgedanke vom Girls´Day einzubeziehen – die Förderung von Mädchen bei einer Berufsorientierung im Bereich der Technik, im IT-Bereich, im Handwerk und in den Naturwissenschaften. Dazu sollenSchulen in Marzahn-Hellersdorf verstärkt mit Unternehmen kooperieren, um Mädchen und Jungen die Möglichkeit zu eröffnen, frühzeitig die Vielfältigkeit von Ausbildungsberufen kennen zu lernen. Gleichzeitig gilt es, Berufe wie Erziehung, Pflege und Gesundheit aufzuwerten und entsprechend für eine adäquate Entlohnung zu sorgen.

Auch ist die Einbeziehung des Leitgedankens vom Boys´Day zu berücksichtigen. Tradierte Rollenbilder und die ungleiche Arbeitsteilung sind große Herausforderungen für die Geschlechtergleichstellung. Dazu gehört es, dass Jungen verstärkt die Möglichkeit eröffnet wird, Berufe aus Branchen wie Erziehung, Pflege und Gesundheit kennen zu lernen und zu ergreifen.

  • Erwerbsleben: Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses wirkt sich unmittelbar auf die Erwerbssituation und die Lebensverläufe von Frauen und Männern aus. Daher gilt es, Flexibilität im Erwerbsleben zu ermöglichen und alternative Arbeitsformen zu fördern. Dabei ist es primär notwendig, Wahlmöglichkeiten zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befördern. Der Bedarf an Pflegearbeit in Familien wird entsprechend der demographischen Entwicklung steigen, auch diesbezüglich sind Flexibilität und alternative Arbeitsformen  von Bedeutung. Als Würdigung ist eine entsprechende Anerkennungskultur zu etablieren, wie z.B. ein „familienfreundlicher Betrieb“, in dem einerseits die Förderung von Beruf und Familie unter Gender-Aspekten bewertet wird und andererseits die Sensibilisierung der Wirtschaft in diesem Bereich gefördert wird. Auch gilt es alternative Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich zu befördern. Dabei ist die Förderung von Unternehmen und sozialen Einrichtungen, die sich dafür engagieren, Personen mit geringen Chancen sowie behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt einzugliedern, von besonderer Bedeutung.
  • Alter: Angesichts des demographischen Wandels gewinnt das Thema Gleichstellung im Alter zunehmend an Bedeutung. Es gilt zu analysieren, in welchen Bereichen es Angleichung der Geschlechter gibt und wo die Differenzen größer werden.
  • Migration: Aufgrund potenzieller Mehrfachdiskriminierungen – insbesondere von Frauen – und der hohen Zahl von MigrantInnen ist dieser Bereich von steigender Relevanz und bedarf besonderer Berücksichtigung. Jedes dritte Kind unter fünf Jahren hat in Deutschland einen Migrationshintergrund.

zu 2.

Die Vergabe von Aufträgen und Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den bestehenden rechtlichen Regelungen des Landes Berlin. Die Vergabe erfolgt vorrangig über Sammelbestellverfahren des Landes Berlin, welche auch den Regularien des LGG unterliegen. Die getätigten beschränkten Ausschreibungen sind nur sehr marginal erfolgt und betrafen eine sehr geringe Anzahl von AnbieterInnen für Kleinstaufträge. Bei der Auswahl fanden auch Fragen des Sitzes im Bezirk sowie Gleichstellungsaspekte Berücksichtigung.

Am Beispiel des Tiefbauamtes (als Fachamt für den Straßenbau) lässt sich aufuzeigen, dass diese Forderung  nicht lückenlos durchführbar ist, da die zu beauftragenden Gewerke dies z.T. nicht zulassen. Der Frauenanteil ist in den Tiefbauunternehmen gering und meist in der Verwaltung zu finden. Die Anforderungen des § 14 LGG werden in den Ausschreibungen mit aufgeführt. Liegen zwei gleichwertige Angebote vor, erhält das Unternehmen mit der Frauenförderung den Zuschlag.

zu 3.

Der Öffentliche Dienst unterliegt den geltenden Tarifbestimmungen, so dass die Kategorie prekäre Beschäftigungsverhältnisse nicht auf die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zutrifft. Für die Frauen, welche in der Bezirksverwaltung Marzahn-Hellersdorf beschäftigt sind, liegt zusätzlich ein Frauenförderplan vor. Dieser wird gegenwärtig aktualisiert und wird dann den besonderen Bedarf der Förderung von Frauen in der Bezirksverwaltung ausweisen. Eine Ausnahme bilden hier Praktikantinnen und Praktikanten, die die keine angemessene oder gar keine Vergütung erhalten.

Die Vergabe von Aufträgen und Leistungen erfolgt im Bezirksamt grundsätzlich nach den bestehenden rechtlichen Regelungen des Landes Berlin und deren genderrelevanten Vorgaben.

zu 4.

Gegenwärtig werden sieben Projekte im Rahmen der Erhaltung der Fraueninfrastruktur im Bezirk durch die Finanzierung des Landes Berlin und seitens des Bezirksamtes gefördert. Hierbei fördert der Bezirk die Frauenprojekte jährlich mit insgesamt 100.747,00 €. Die Übersicht zur Auslastung der Zuwendungsmittel wird dem Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderung monatlich zur Kenntnis gegeben.

zu 5.

Zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und dem Personalrat beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin wurde bereits im Oktober 2006 eine Dienstvereinbarung  über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV-Flex) geschlossen. Die damit erfolgte flexible Gestaltung der Arbeitszeit, verbunden mit der Möglichkeit ein gewisses Zeitguthaben anzusparen, unterstützt die Beschäftigten der Bezirksverwaltung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewerkstelligen. Des Weiteren verfügt die Verwaltung über eine Dienstvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung und hat das betriebliche Gesundheitsmanagement etabliert. So gibt es eine Gesundheitskoordinatorin und einen Ausschuss für Gesundheitsmanagement, in welchem alle Abteilungen vertreten sind. Im Mittelpunkt der Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) stehen immer die Beschäftigten der Verwaltung. Ziel der Maßnahmen ist es, dass diese physisch und psychisch fit  bzw. motiviert sind, um die an sie gestellten Anforderungen des Berufs- und Familienlebens bewältigen zu können. Folgenden Zielen der betrieblichen Gesundheitsförderung kommt in der Verwaltung eine besondere Bedeutung zu:

  • Förderung der Gesundheit (Angebot von Sportkursen, Massagen am Arbeitsort)
  • Senkung des Krankenstandes
  • Erweiterung des Gesundheitsbewusstseins der Beschäftigten
  • Erhalt und Steigerung der Leistungsfähigkeit und –bereitschaft
  • Verbesserung des Betriebsklimas und der Betriebskultur
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit
  • Stärkung der Führungskräfte in ihrer Rolle als Motor des Gesundheitsmanagements
  • Verbesserung eines gesundheitsförderlichen Führungsverhaltens
  • Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt und Ausbau eines gesunden Betriebsklimas.

Die Gestaltung von flexiblen Betreuungszeiten in Kitas und Tagespflege ist eine Antwort auf die Bedürfnisse von berufstätigen Eltern. Die Arbeitszeiten von Eltern mit entsprechenden Betreuungsbedarfen decken sich immer weniger mit den Öffnungszeiten des klassischen Betreuungsangebotes der Kitas. Das betrifft zum einen die Bedarfszeiträume vor und nach der regulären Öffnungszeit der Kita und schließt zum anderen den Wunsch nach Betreuung für Nachtstunden und an den Wochenenden ein.

Die Kitas reagieren zunehmend stärker auf das wachsende Bedürfnis nach flexiblen Angeboten und greifen die Bedarfe konzeptionell und arbeitsorganisatorisch auf. Entsprechend dem § 8 KitaFöG halten die Kitas bedarfsgerechte Öffnungszeiten vor, wobei die Betreuungszeit von über 12 Stunden im Interesse des Kindes nicht überschritten werden darf.

Die Rahmenöffnungszeit gestaltet sich in der Zeit von 06.00 – 18.00 Uhr.

Folgende Kitas bieten eine verlängerte Öffnungszeit im Bezirk an:

Kita Öffnungszeit
Montessori-Kinderhaus Belziger Ring 55 05.30 bis 19.00 Uhr
Knirpsenhaus R.-Wallenberg-Str. 58 06.00 bis 21.00 Uhr
Putzmunter Blumberger Damm 227 06.00 bis 19.30 Uhr
Regenbogeninsel Glambecker Ring 80/82 06.00 bis 19.30 Uhr
Wummelbude Fercher Str. 10/12 06.00 bis 19.30 Uhr

Eltern, die eine Betreuung über die gesetzliche Öffnungszeit hinaus sowie an Wochenenden benötigen, haben die Möglichkeit eine ergänzende Betreuung (in Form der Tagespflege) über das Jugendamt zu beantragen.

Das Prozedere beinhaltet auch hier ein Antrags- und Prüfverfahren gemäß § 4 KitaFöG.

Gegenwärtig befinden sich 42 Kinder in dieser flexiblen Betreuungsform im Bezirk.

zu 6.

Die Empfehlungen des Sachverständigengutachtens korrespondieren in vielen Bereichen mit den Zielen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms des Landes Berlin. Es kann zusammenfassend festgestellt werden, wie in der Berichterstattung über die Arbeitsergebnisse der Legislaturperiode 2006 – 2011 zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) ausgeführt wurde, dass die erfolgten Schulungen und Workshops auf unterschiedlichen bezirklichen Ebenen zur Sensibilisierung der Beschäftigten in Hinsicht auf die Gender- und Diversity-Strategien beigetragen haben. Dabei wurde primär auf die bestehenden Defizite im Bezug auf Förderung von Männern und Frauen in unterschiedlichen Lebensbereichen und Lebenssituationen unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten aufmerksam gemacht. Letztlich resultierten daraus Entscheidungen, die im Endergebnis zum Ziel haben, dass die zu erbringenden Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer besonderen Lebenslage erfolgen. Ziel bleibt es, wie auch aus den „Zentralen Ergebnissen und Handlungsempfehlungen“ des Gutachtens der Sachverständigenkommission zu entnehmen ist:  „[…] eine konsistente Gleichstellungspolitik über den Lebensverlauf, die von einem Leitbild gleicher Verwirklichungschancen von Männern und Frauen im Bildungs- und Beschäftigungssystem ausgeht, aber auch Raum für gesellschaftlich notwendige unbezahlte Sorgearbeitberücksichtigt […]“, gesellschaftlich anzuerkennen und somit Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit – unabhängig vom Geschlecht – den BürgerInnen nicht als Nachteil beim Wiedereinstieg im Beruf  auszulegen.

Alle Abteilungen des Bezirksamtes haben das Sachverständigengutachten zur Kenntnisnahme erhalten, um es inhaltlich umzusetzen.

zu 7.

Die Zuwendungsvergabe erfolgt im Bezirk einerseits auf der Grundlage der rechtlichen Prüfung des bestehenden Bedarfes und andererseits auf der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltbasis.

Das Sachverständigengutachten betrachtet die Situation von Frauen und Männern in Deutschland aus der Lebenslaufperspektive. Dabei wurde u. a. das geltende Recht zu der Lebenslaufperspektive von BürgerInnen in Bezug gesetzt und festgestellt, dass auch die Gesetzgebung bzw. die Rechtssprechung in Deutschland für die Festigung von Rollenbildern von Bedeutung sind. Daher birgt die Schlussfolgerung der  Sachverständigenkommission, „die Kosten der gegenwärtigen Nicht-Gleichstellung übersteigen die einer zukunftsweisenden Gleichstellungspolitik bei weitem“ auch die Aufforderung an die Bundespolitik, adäquate Voraussetzungen zu schaffen, um Gleichstellungspolitik in Deutschland auf unterschiedlichen Ebenen der Bundes-, Landes und Kommunalpolitik zu befördern.

Dagmar Pohle (Bezirksbürgermeisterin)

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