Standort Wernerbad als Freizeit- und Erholungsfläche planungsrechtlich sichern

Drs. 1921/VI

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Sicherung des Erholungsstandortes „Wernerbad“ ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Begründung:

Die bezirkliche AG „Wernerbad“ hat nach Abschluss ihrer Tätigkeit festgestellt, dass die jetzige Besitzerin des Bades, die Berliner Bäder-Betriebe GmbH, aus Kostengründen das Bad nicht restaurieren, modernisieren und wiederherstellen kann.

Um nach einem evtl. Verkauf des Areals den historischen Standort des „Wernerbades“ als Freizeit- und Erholungsstätte zu sichern (einschließlich der Skulpturen des Nationalen Aufbauwerkes) wird das Bezirksamt ersucht, zeitnah ein B-Planverfahren einzuleiten.

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