Drs. 1300/VI
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn-Hellersdorf bittet den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin, den Abgabetermin für die bezirklichen Haushaltspläne 2010/2011 um einen Monat auf den 24. Oktober 2009 zu verschieben.
Wir als Verordnete der BVV erbitten damit ausreichend Zeit für eine verantwortungsvolle und fachgerechte Beratung.
Begründung:
Eine solide Planung des Haushaltes für die kommenden zwei Jahre wird in Marzahn-Hellersdorf erst mit einem Bezirksamtsbeschluss am 25.8.2009 abgeschlossen sein können.
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt erst zum 31.8.2009 die Geschäfte nach der Sommerpause wieder auf. Erst dann kann ihr der Beschluss des Bezirksamtes offiziell in einer Sondersitzung übergeben werden. In Marzahn-Hellersdorf ist dies für den 3.9.2009 geplant.
Damit können die Beratungen in den Ausschüssen am 4.9.2009 beginnen, die dem Hauptausschuss ihre fachlichen Stellungnahmen und/oder Änderungsanträge zuarbeiten müssen.
In diesem Prozess muss auch Zeit für eine Beratung der Positionen der Fraktionen eingeräumt werden. Auch sie müssen die Gelegenheit wahrnehmen können, sich fachlich und politisch in den Diskussionsprozess einbringen zu können.
Der Hauptausschuss der BVV muss in einer gesonderten Sitzung alle Stellungnahmen und Änderungsanträge diskutieren und das Bezirksamt befragen können, bevor auch er zu einer fachlichen Stellungnahme und Änderungsanträgen kommt.
Wir sehen als ehrenamtliche Verordnete der Bezirksverordnetenversammlung bei der jetzt geplanten Zeitschiene keine ausreichenden Möglichkeiten uns solide und verantwortungsvoll zum neuen Doppelhaushalt beraten zu können und sehen somit unser Beschlussrecht beschnitten.
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Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
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